Zum 31.12 läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus: Insider verrät, was das für Pflegeunternehmen und Krankenhäuser bedeutet
Archivmeldung vom 23.12.2022
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZum Jahreswechsel wird die Impfpflicht für Fachkräfte in der Pflege auslaufen. Unternehmen könnten daraus zunächst positive Schlüsse ziehen: Dieses Ende spräche dafür, dass ungeimpfte Pflegekräfte auf den Arbeitsmarkt zurückkehren oder sich bei anderen Arbeitgebern bewerben.
"Pflegeunternehmen sollten sich auf keinen Fall zu früh freuen", warnt Max Grinda. "Natürlich ergibt sich mit dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht viel Potenzial. Allerdings sollten sich Einrichtungen jetzt nicht zurücklehnen und abwarten, ganz im Gegenteil." Grinda ist Unternehmensberater für Pflegeunternehmen und verrät gerne in diesem Experten-Ratgeber, was der Wegfall für die Pflege bedeutet und wie Personalverantwortliche damit umgehen sollten.
Es werden nicht automatisch mehr Fachkräfte frei
Zahlreiche Pfleger haben die Branche gewechselt oder möchten bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber bleiben. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, dass mit dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zahlreiche Fachkräfte frei werden. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen sich also nicht zurücklehnen, sonst werden sie kurzfristig von der aktiv handelnden Konkurrenz überholt. Es gilt daher, geeignetes Personal konsequent und durchdacht anzusprechen. Das sollte bereits jetzt von Pflegeunternehmen umgesetzt werden, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Die vergangene Mehrbelastung nicht unterschätzen
Die Mehrbelastung für Pflegekräfte war über die vergangenen Monate hinweg enorm. Schließlich fiel überdurchschnittlich häufig Personal aus, was zu einer permanenten Zusatzbelastung für die bestehende Belegschaft führte. Aufgrund der daraus resultierenden Überlastung entschieden sich zahlreiche Fachkräfte letztlich dazu, nicht länger in der Pflege tätig zu sein. Heute sind dadurch weniger potenzielle Mitarbeiter verfügbar, als es zunächst scheint. Noch vor dem 01. Januar 2023 sollten sich Unternehmen entsprechend stark positionieren. Sie müssen es Interessenten möglichst leicht machen, sich bei ihnen zu bewerben.
Aktuelle Bewerbungsprozesse müssen durchleuchtet und optimiert werden
Wenn Kliniken und Pflegeeinrichtungen ihren Bewerbungsprozess nachhaltig vereinfachen wollen, ist eine sorgsame Prüfung der bestehenden Vorgehensweise im Recruiting unverzichtbar. Dabei zeigt sich meist, dass Hürden abgebaut werden müssen. Ist das geschafft, macht das den Bewerbungsprozess für Interessenten deutlich effizienter. Das bedeutet: Kann die Fachkraft auf Anschreiben oder den Lebenslauf verzichten und beispielsweise zunächst nur Zeugnisse einreichen, senkt das die Hürde für eine Bewerbung massiv.
Fachkräfte smart ansprechen
Qualifiziertes Pflegepersonal kann mit Blick auf den Fachkräftemangel erwarten, dass interessierte Unternehmen auf sie zukommen. Diese müssen hierbei jedoch smart vorgehen. Ein Beispiel dafür ist es zum Beispiel, jetzt auf den richtigen Kanälen in den sozialen Netzwerken präsent zu sein. Dort sind die Fachkräfte nämlich in ihrer Freizeit aktiv.
Es genügt also nicht, eine Stellenausschreibung nur auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen sich aktiv darum bemühen, Interessenten von sich zu überzeugen. Stimmen die Qualifikationen der Bewerber, handelt es sich in der Regel auch um geeignetes Personal. Der Wegfall der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird daran wenig ändern.
Quelle: FM Consulting GmbH (ots)