Ausbildung in der Papierindustrie: Wieder Ausbildungsplätze unbesetzt
Archivmeldung vom 30.10.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlIm Ausbildungsjahr 2006/07 blieben in der deutschen Papierindustrie rund acht Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze unbesetzt - und dies in einer Zeit, in der noch rund 50.000 Jugendliche nach einem Ausbildungsplatz suchen. Dies betrifft sowohl die gewerblich-technischen als auch die kaufmännischen Berufe.
Auch für den Ausbildungsberuf des Papiertechnologen fanden die
Papierfabriken für viele der angebotenen Ausbildungsplätze keine
geeigneten Bewerber. Besonders gravierend zeigte sich der
Bewerbermangel in Rheinland-Pfalz, wo rund 21 Prozent und in
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, wo über 15 Prozent der
angebotenen Ausbildungsplätze für Papiertechnologen nicht besetzt
werden konnten.
Die neue Ausbildungsordnung für den Beruf des Papiertechnologen trat zum 1. August des vergangenen Jahres in Kraft und löste den bisherigen Beruf des Papiermachers ab. Der Papiertechnologe ist ein moderner, attraktiver Beruf, in dem die technologische Prozessorientierung der Papiererzeugung deutlich wird. Dennoch gaben die Unternehmen als Grund für die Nichtbesetzung ihrer angebotenen Ausbildungsplätze auch mangelndes Interesse der Jugendlichen an. Vor allem jedoch ist die Eignung vieler Bewerber nicht ausreichend. So blieben angebotene Ausbildungsplätze unbesetzt, weil keine geeigneten Bewerber angeworben werden konnten.
Der Vorsitzende der Vereinigung der Arbeitgeberverbände der
Deutschen Papierindustrie e. V., Eberhard Potempa, bedauert diese
seit dem Jahr 1995 andauernde Entwicklung auf dem Bewerbermarkt und
fürchtet um den Fortbestand der Produktion. Um in den kommenden
Jahren ihren Bedarf zu decken, müsste die deutsche Papierindustrie
jährlich knapp 300 neue Auszubildende für den Beruf des
Papiertechnologen einstellen. Angesichts des branchenbezogenen
Bewerbermangels wird aber auch deutlich, dass die immer wieder
diskutierte Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe eine absolut
falsche Entscheidung wäre.
Quelle: Pressemitteilung VAP