Ex-Reemtsma-Manager umgehen Schmuggel-Anklage
Archivmeldung vom 10.05.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeIm Ermittlungsverfahren wegen Zigarettenschmuggels muss der ehemalige Reemtsma-Chef Manfred Häussler nicht mehr mit einer Anklage rechnen. Der Grund sei ein Deal mit den Justiz- und Finanzbehörden, der in wesentlichen Teilen beschlossen worden sei. Berichtet die Financial Times Deutschland
Aus dem Inhalt:
Das verlautete aus unternehmensnahen Kreisen. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Verfahren gegen mehrere frühere Reemtsma-Manager und -mitarbeiter gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt wird.
Laut unternehmensnahen Kreisen wurde nun vereinbart, ein Zollverfahren gegen den Zigarettenkonzern gegen Zahlung von rund 6,5 Mio. Euro einzustellen. Zusätzlich einigten sich die Verhandlungspartner darauf, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen frühere Unternehmensmanager gegen Geldauflage einzustellen.
Dem Vernehmen nach war auch das Bundesfinanzministerium an den Gesprächen beteiligt ... Ein Ministeriumssprecher wollte den Fall auf Anfrage nicht kommentieren.
Offiziell hieß es am Montag von der Behörde, "im Zuge des (...) Ermittlungsverfahrens (...) wird geprüft, ob das Verfahren gegen einzelne führende Reemtsma-Mitarbeiter gegen hohe Auflagen eingestellt werden kann."
Zwar gilt die Einstellung nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung als Freispruch zweiter Klasse, jedoch vermeiden der Reemtsma-Konzern und seine früheren Manager auf dieses Weise einen jahrelangen Strafprozess. Über die Höhe der Geldauflagen für die Manager wurde nichts bekannt.
Ob der Deal wirklich hält, wird erst klar sein, wenn ihn das Landgericht Stade in einigen Wochen durchgewinkt hat. Behördenintern scheint das Abkommen aber Zustimmung zu finden: Staatsanwalt Nitz wurde erst vor wenigen Tagen vom Leiter der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen zum obersten Strafverfolger seiner Behörde ernannt.