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Bundesagentur legt vorläufige Daten über Anzeigen für Kurzarbeit im Januar 2009 vor

Archivmeldung vom 04.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden. Die Nachfrage von Arbeitgebern bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach dieser finanziellen Entlastung ist auch im Januar ungebrochen hoch.

Nach den vorläufigen Angaben der BA haben im Januar 2009 bundesweit 10.600 Betriebe für insgesamt 290.600 Arbeitnehmer Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen beantragt. Damit wurde im Januar etwa für genauso viele Personen Kurzarbeit beantragt wie im Dezember (+5.000) aber für deutlich mehr als vor einem Jahr (+274.000). Seit Oktober 2008, als die Finanzkrise die Realwirtschaft erreichte, gab es somit bundesweit 23.300 Anzeigen von Arbeitgebern für insgesamt 774.600 Arbeitnehmer auf Kurzarbeit. Differenziert nach Branchen waren besonders Arbeitnehmer in der Automobilindustrie, in der Herstellung von Metallerzeugnissen und im Maschinenbau betroffen. Regionale Vergleiche sind nur möglich, wenn man die Anzeigen auf Kurzarbeit auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten insgesamt bezieht. Einen Überblick vermitteln die anhängenden Landkarten.

Hintergrund: Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren. Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln. Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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