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Tarifverdienste im 3. Quartal 2021: +0,9% gegenüber dem Vorjahresquartal

Archivmeldung vom 30.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 3. Quartal 2021 um durchschnittlich 0,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Dies ist der geringste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2010. Im Ergebnis berücksichtigt sind tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich bei 1,3 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 3,9 %.

Tarifverdienste im Verarbeitenden Gewerbe unter Vorjahresniveau

Durch einen Sondereffekt waren die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Verarbeitenden Gewerbe im 3. Quartal 2021 niedriger als im Vorjahresquartal (-0,9 %): In der Metall- und Elektroindustrie wurde im 3. Quartal 2020 eine Pauschalzahlung geleistet, die im Jahr 2021 erst für das 4. Quartal vorgesehen ist. Ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen lagen die Tarifverdienste im Verarbeitenden Gewerbe um 0,6 % über dem Vorjahresniveau.

Unterdurchschnittliche Tarifentwicklung vor allem im Handel

Unterdurchschnittliche Tarifsteigerungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum waren im 3. Quartal 2021 vor allem im Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" (+0,5 %) zu beobachten. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die bereits im 2. Quartal 2021 ausgelaufenen Tarifverträge für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel nach monatelangen Tarifverhandlungen erst im Oktober 2021 neu abgeschlossen und somit im 3. Quartal 2021 noch nicht ausgezahlt worden sind. Auch im Bereich "Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen" war die Tarifentwicklung im Vergleich zum Vorjahresquartal unterdurchschnittlich (+0,8 %).

Überdurchschnittliche Erhöhungen in der Arbeitnehmerüberlassung, im Baugewerbe und in der Energieversorgung

Überdurchschnittlich haben sich die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Vergleich zum 3. Quartal 2020 vor allem bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+2,9 %) entwickelt. Hier machte sich neben regulären Tariferhöhungen vor allem die Angleichung der Entgelte im Osten an die des Westens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bemerkbar. In der Arbeitnehmerüberlassung stiegen die Tarifverdienste insgesamt um 3,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

Auch im Baugewerbe (+2,1 %) und in der Energieversorgung (+2,0 %) waren die Tarifverdienste im 3. Quartal 2021 deutlich höher als im Vorjahresquartal.

Kurzarbeit beeinflusst die Tarifentwicklung nicht

Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Tarifindizes, da sie die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer messen. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen in den Tarifindex nicht ein.

Wichtiger Hinweis zur Neugewichtung

Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des vierteljährlichen Index der Tarifverdienste für das 1. Quartal 2021 fand die turnusmäßige Umstellung auf das neue Basisjahr 2020=100 statt. Hierfür wurden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Zeitreihen des Tarifindex ab Anfang 2020 unter Verwendung eines aktualisierten Wägungsschemas neu berechnet und veröffentlicht. Weiter zurückliegende Werte wurden lediglich umbasiert. Die Veränderungsraten für diesen Zeitraum sind rundungsbedingt angepasst.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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