DGB: Vermögende nicht anders behandeln als Hartz-IV-Empfänger
Archivmeldung vom 13.06.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat seine Forderung nach Wiedereinführung der Vermögensteuer mit einem Hinweis auf die Hartz-IV-Gesetzgebung untermauert. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Bei den Hartz-IV-Gesetzen sind Erfassung und Eingriff in die Ersparnisse und damit in das mickrige 'Vermögen' der Hartz-IV-Empfänger inzwischen Praxis. Auch Vermögende müssen entsprechend unter die Lupe genommen werden."
Körzell wandte sich damit gegen Bedenken, Vermögen seien schwierig erfassen. Er betonte: "Solche Einwände dienen doch nur dazu, die Vermögensteuer zu verhindern."
Große Vermögen, so der Gewerkschafter weiter, würden nicht unter der Matratze gebunkert. "Sie befinden sich im Bankensystem und können weltweit erfasst werden, wenn man es wirklich will. Und wer sein Vermögen vor dem Fiskus verbirgt, gehört strafrechtlich verfolgt." Im Übrigen sei die Vermögenssteuer ja 1997 nicht verboten worden vom Bundesverfassungsgericht, "sondern sie wurde ausgesetzt wegen der unterschiedlichen Bewertung von Immobilien".
Der Vermögensteuersatz soll laut dem DGB-Steuerkonzept bei einem Prozent beginnen und dann gestaffelt bis zwei Prozent steigen. "Da sind wir dann aber schon bei ganz großen Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro", sagte Körzell. Unverheiratete sollen einen Freibetrag von einer Million Euro erhalten. Bei Verheirateten sollen zwei Millionen Euro von der Steuer befreit sein.
Körzell bekräftigte: "Wir wollen 95 Prozent der Steuerzahler um 15 Milliarden Euro entlasten. Gleichzeitig werden fünf Prozent belastet, die Höchstverdiener in unserem Land." Er betonte, der Staat brauche viel Geld für gute Bildung, die Verbesserung der Infrastruktur, für Personal unter anderem bei der Polizei, aber auch für den Ausbau schneller Internet-Verbindungen.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)