Jägermeister darf in Schweiz sein Logo verwenden
Archivmeldung vom 17.02.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverwaltungsgericht hat in einem Markenstreit für den niedersächsischen Kräuterlikörhersteller Mast-Jägermeister und gegen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum geurteilt. Nun darf Jägermeister auch in der Schweiz seinen Kräuterlikör mit dem traditionellen Hirschlogo, das ein Kreuz zwischen dem Geweih zeigt, vermarkten. „Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen“ würden durch die Bildmarke nicht verletzt, heißt es in einem Beschluss des Schweizer Bundesverwaltungsgerichtes am Montag. Das schreibt das russische online Magazin "Sputnik".
Weiter ist auf der deutschen Webseite zu lesen: "Durch die Kombination des Kreuzes mit dem Hirsch und dem Strahlenkranz werde das christliche Symbol „in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt.“
Im September 2017 hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) dem Jägermeister-Logo den Schutz verweigert. Das IGE begründete seinen Entscheid damit, dass die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums – dem Kreuz – die religiösen Empfindungen der christlichen Käufer verletzen könnte. Die Verwendung sei sittenwidrig. Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Jägermeister geht auf den 1878 im niedersächsischen Wolfenbüttel von Wilhelm Mast gegründeten Essighersteller zurück. Die Likör-Rezeptur und das Logo existieren seit 1934. Das Logo sei eine Anlehnung an die Sage vom Heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite.
Jägermeister ist ein Kräuterlikör, der im niedersächsischen Wolfenbüttel hergestellt und abgefüllt wird. Dort befindet sich auch der Stammsitz der Firma Mast-Jägermeister SE. Weitere Abfüllanlagen gibt es im sächsischen Kamenz und im steirischen Graz."
Quelle: Sputnik (Deutschland)