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Durchschnittserlös für Strom 2013: + 8,0 % gegenüber 2012

Archivmeldung vom 04.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2013 bei 12,84 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 8,0 % gegenüber dem Jahr 2012 gestiegen - damals hatte er 11,89 Cent je Kilowattstunde betragen. Diese Steigerung ist zum Teil auf die Erhöhung der EEG-Umlage zurück zu führen. Die EEG-Umlage stieg von 3,59 Cent (2012) auf 5,28 Cent in 2013.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2013 auf 16,01 Cent je Kilowattstunde, das war ein Plus von 8,6 % gegenüber 2012. Bei der Abgabe an Haushaltskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2013 im Durchschnitt 23,19 Cent je Kilowattstunde, das waren 10,9 % mehr als 2012.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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