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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Rechtswissenschaftlerin: Gesetzentwurf zu Hartz-IV räumt Einwände des Verfassungsgerichts nicht aus Der Hartz-IV-Regelsatz wird in Anlehnung an die statistisch ermittelten Ausgaben von Geringverdienerhaushalten bestimmt. Als "regelsatzrelevant" werden von den rund 535 Euro, die die Referenzhaushalte im Monat zusätzlich zu Miete und Heizkosten ausgeben, knapp 362 Euro anerkannt. Bild: © Hans Böckler Stiftung 2010 Quelle: Bundesarbeitsministerium 2010
Der Hartz-IV-Regelsatz wird in Anlehnung an die statistisch ermittelten Ausgaben von Geringverdienerhaushalten bestimmt. Als "regelsatzrelevant" werden von den rund 535 Euro, die die Referenzhaushalte im Monat zusätzlich zu Miete und Heizkosten ausgeben, knapp 362 Euro anerkannt. Bild: © Hans Böckler Stiftung 2010 Quelle: Bundesarbeitsministerium 2010

Der Hartz-IV-Regelsatz wird in Anlehnung an die statistisch ermittelten Ausgaben von Geringverdienerhaushalten bestimmt. Als "regelsatzrelevant" werden von den rund 535 Euro, die die Referenzhaushalte im Monat zusätzlich zu Miete und Heizkosten ausgeben, knapp 362 Euro anerkannt. Bild: © Hans Böckler Stiftung 2010 Quelle: Bundesarbeitsministerium 2010