Der Hartz-IV-Regelsatz wird in Anlehnung an die statistisch ermittelten Ausgaben von Geringverdienerhaushalten bestimmt. Als "regelsatzrelevant" werden von den rund 535 Euro, die die Referenzhaushalte im Monat zusätzlich zu Miete und Heizkosten ausgeben, knapp 362 Euro anerkannt. Bild: © Hans Böckler Stiftung 2010 Quelle: Bundesarbeitsministerium 2010