Die Mittelstandsfinanzierung ist durch die Neufassung der De-minimis-Regelung der Europäischen Kommission massiv gefährdet
Archivmeldung vom 30.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDarauf hat Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstandsdachverbands CEA-PME hingewiesen. Der EU-Kommissionsentwurf, der zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, schließt die gleichzeitige Nutzung von staatlichen De-minimis-Beihilfen und anderen öffentlichen Fördermitteln aus.
In
Ostdeutschland werden aber Investitionsvorhaben in der Regel durch
GA-Mittel gefördert. Zudem wäre davon die Tätigkeit der
mittelstandsaffinen Bürgschaftsbanken betroffen, da Bürgschaften 1:1
auf GA-Mittel anzurechnen sind. "Die Unternehmen müssten sich de
facto zwischen GA-Mitteln und Bürgschaften entscheiden", warnte
Ohoven.
Es gebe zwar eine Ausnahmeregelung für Bürgschaftsbanken, diese
gehe jedoch an der Realität vorbei, so der deutsche und europäische
Mittelstandspräsident. Der Entwurf der EU-Kommission liege bei der
unterstellten Ausfallrate und bei der durchschnittlichen
Bürgschaftshöhe "voll daneben". Dies zeige einmal mehr die
Praxisferne der EU-Planer.
Ohoven forderte die Bundesregierung auf, sich jetzt bei den
Beratungen in Brüssel für eine Verlängerung der bisherigen
De-minimis-Regelung bis Ende 2007 einzusetzen. "Diese Zeit muss für
eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung des Kommissionsentwurfs
genutzt werden."
Quelle: Pressemitteilung BVMW