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Die Mittelstandsfinanzierung ist durch die Neufassung der De-minimis-Regelung der Europäischen Kommission massiv gefährdet

Archivmeldung vom 30.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Darauf hat Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstandsdachverbands CEA-PME hingewiesen. Der EU-Kommissionsentwurf, der zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, schließt die gleichzeitige Nutzung von staatlichen De-minimis-Beihilfen und anderen öffentlichen Fördermitteln aus.

 In Ostdeutschland werden aber Investitionsvorhaben in der Regel durch GA-Mittel gefördert. Zudem wäre davon die Tätigkeit der mittelstandsaffinen Bürgschaftsbanken betroffen, da Bürgschaften 1:1 auf GA-Mittel anzurechnen sind. "Die Unternehmen müssten sich de facto zwischen GA-Mitteln und Bürgschaften entscheiden", warnte Ohoven.

Es gebe zwar eine Ausnahmeregelung für Bürgschaftsbanken, diese gehe jedoch an der Realität vorbei, so der deutsche und europäische Mittelstandspräsident. Der Entwurf der EU-Kommission liege bei der unterstellten Ausfallrate und bei der durchschnittlichen Bürgschaftshöhe "voll daneben". Dies zeige einmal mehr die Praxisferne der EU-Planer.

Ohoven forderte die Bundesregierung auf, sich jetzt bei den Beratungen in Brüssel für eine Verlängerung der bisherigen De-minimis-Regelung bis Ende 2007 einzusetzen. "Diese Zeit muss für eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung des Kommissionsentwurfs genutzt werden."

Quelle: Pressemitteilung BVMW


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