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Rauswurf der GDBA aus dem dbb rechtwidrig

Archivmeldung vom 22.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
GDBA Verkehrsgewerkschaft
GDBA Verkehrsgewerkschaft

er Rauswurf der Verkehrsgewerkschaft GDBA aus dem dbb war rechtswidrig! Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin muss der Deutsche Beamtenbund alle bereits getroffenen Entscheidungen umgehend rückgängig machen. In der heute, Dienstag, 22. Dezember, ergangenen einstweiligen Verfügung heißt es unter anderem: Dem Antraggegner wird aufgegeben, sämtliche Mitgliederrechte der Verkehrsgewerkschaft GDBA aus ihrer Mitgliedschaft bis zum etwaigen Vollzug einer Verschmelzung mit der Gewerkschaft Transnet aufrechtzuerhalten.

"Diese Ohrfeige hat gesessen und geht an die Adresse von Peter Heesen", machte der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, deutlich! "Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass sich der Beamtenbund nicht an Recht und Gesetz gehalten hat. Das ist ein unglaublicher Vorgang", so Hommel. "Nur weil dbb-Chef Heesen unsere Diskussion über notwendige Strukturveränderungen im Keim ersticken wollte, wurde die dbb-Satzung umgedeutet und versucht, der GDBA zu schaden, wo immer es nur möglich ist", kritisierte der GDBA-Chef.

Dabei wurde nicht einmal davor zurückgeschreckt, Kolleginnen und Kollegen, denen die GDBA Rechtsschutz gewährt hatte, mitzuteilen, dass die beauftragten dbb-Anwälte umgehend ihr Mandat niederlegen. "Ein solches Verhalten ist für den dbb als Dachverband unwürdig", so Hommel.

Nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin muss der Rauswurf der GDBA aus dem dbb wieder rückgängig gemacht werden, da dieser rechtswidrig war. Die Kosten des Verfahrens muss der Deutsche Beamtenbund tragen. 

Quelle: GDBA

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