Zeitungsverleger wollen Sonderregelung für Tagespresse beim Mindestlohn
Archivmeldung vom 02.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Zeitungsverleger appellieren an die Politik, beim Mindestlohn eine Sonderregelung für die Tagespresse vorzusehen. Wer es mit der Rolle der Zeitung für die politische Meinungs- und Willensbildung ernst meine, der dürfe bei der Einführung des Mindestlohns nicht dogmatisch vorgehen, teilte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Montag in Berlin mit.
Diese Auffassung vertritt auch der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, der für den BDZV ein Gutachten über die Folgen des Mindestlohns erstellt hat. In einem Interview mit dem "Handelsblatt" stellt di Fabio fest, dass es dem Gesetzgeber keineswegs gleichgültig sein dürfe, wie sich seine Wirtschafts- und Sozialpolitik auf die wirtschaftlichen Grundlagen der Pressefreiheit auswirke. Denn diese sei grundlegend für die Demokratie in Deutschland. Schon heute sei die Presse - so di Fabio - gegenüber dem Internet und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk strukturell in der Defensive. Würde der Mindestlohn einheitlich auch für die Zeitungsbranche umgesetzt, könnten nach einer Erhebung des BDZV rund zwei Millionen Haushalte - insbesondere in den ländlichen Gebieten - nicht mehr zu betriebswirtschaftlich abbildbaren Konditionen mit Zeitungen beliefert werden. Damit wären 13 Prozent der gesamten Zeitungsauflage betroffen. Die Umstellung vom derzeitigen Stücklohn auf Stundenlohn nach dem Mindestlohnmodell hätte zusätzliche Belastungen von 225 Millionen Euro zur Folge. Der BDZV hob hervor, dass die Mehrzahl der Zusteller Minijobber seien, die ohnehin nur begrenzt dazuverdienen dürften.
Quelle: dts Nachrichtenagentur