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Millionenklage gegen Volkswagen vor Scharia-Gericht

Archivmeldung vom 27.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo von Volkswagen
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Volkswagen droht juristischer Ärger in Saudi-Arabien. Ein ehemaliger Bentley-Vertragshändler hat beim Handelsgericht von Dschidda Klage gegen den Wolfsburger Konzern eingereicht, wo nach Scharia-Recht entschieden wird, berichtet die "Welt am Sonntag".

Das Unternehmen eines Scheichs mache mit seiner Klage einen Schaden von rund einer Milliarde saudischen Riyal (240 Millionen Euro) geltend, weil Bentley auf Anweisung von VW seine Zustimmung zu einem Einstieg eines weiteren Investors in das Geschäft verweigert habe. Wegen der Absatzkrise in dem Land hatte der Scheich 2016 nach neuen Geldgebern gesucht. Offensichtlich gab es auch interessierte Unternehmen, die zumindest unverbindliche Angebote für einen Einstieg oder eine Übernahme abgaben, schreibt die Zeitung. Doch Bentley hätte laut der Händlervereinbarung einem neuen Investor zustimmen müssen und dieses Einverständnis habe die Marke verweigert, heißt es in dem Bericht weiter.

Grund sei eine Vorgabe des Mutterkonzerns, deshalb richtet sich die Klage nun gegen VW. In Wolfsburg will man den Streit offiziell nicht kommentieren. "Eine etwaige Klage eines ehemaligen Vertriebspartners einer Konzernmarke in Saudi-Arabien gegen die Volkswagen AG ist uns bislang nicht zugestellt worden", sa gte ein Sprecher der "Welt am Sonntag". "Daher können wir uns zu entsprechenden Inhalten einer etwaigen Klage nicht äußern." Aus Konzernkreisen heißt es, Bentley habe den Vertrag mit dem Händler ordentlich gekündigt, weil man mit den Leistungen des Unternehmens nicht mehr zufrieden gewesen sei. Man habe sich deshalb für einen anderen Partner in Saudi-Arabien entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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