Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft "Handelsblatt": Bafin prüft Ad-hoc-Verstöße bei VW und Daimler

"Handelsblatt": Bafin prüft Ad-hoc-Verstöße bei VW und Daimler

Archivmeldung vom 07.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bafin Logo
Bafin Logo

Lizenz: Logo
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die deutsche Superbehörde Bafin prüft einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge, ob die beiden Autobauer VW und Daimler ihre Anleger über die von ihnen gestellten Selbstanzeigen im Kartellskandal informieren hätten müssen. Eine Bafin-Sprecherin bestätigte der Zeitung die Untersuchung der Behörde.

Aktiengesellschaften müssen Anleger zeitnah über kursrelevante Nachrichten über eine Pflichtmitteilung (Ad-hoc-Mitteilung) informieren. Seit vergangenen Juni hat sich die Rechtslage verändert und sieht deutlich höhere Bußgelder für Ad-hoc-Verstöße vor. Gegen juristische Personen wie etwa Unternehmen können seither Bußgelder von bis zu 2,5 Prozent oder von zwei Prozent des gesamten Vorjahresumsatzes verhängt werden. Davor lag die mögliche Höchstbuße bei einer Million Euro.

Hintergrund

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie ist eine allmächtige Bundesanstalt die Legislative, Exekutive und Judikative in sich vereint. Sie kann praktisch jedes Unternehmen, zu jedem Zeitpunkt, schließen bzw. Handlungsunfähig machen, beliebige Beschlagnahmungen vornehmen, diese selbst überwachen, selbst durchführen und selbst protokollieren ohne Zeugen. Die Durchsuchungen, Konteneinfrierung, Beschlagnahmungen, etc, kann die BaFin selbst veranlassen ohne Richter oder Verhandlung.

Der Verdacht einer Unregelmäßigkeit reicht aus, daß Büromitarbeiter der BaFin drastische Maßnahmen durchführen zu können, wofür sonst Beweise vorliegen müßten und ein Richter eine Prüfung vornimmt. Einmal gefasste Meinungen der BaFin sind in der Regel fest, unwiederruflich und selbst vor Gericht praktisch nicht zu wiederlegen. Die BaFin wird von den Banken bezahlt, welche diese offiziell beaufsichtigt. Kritiker sehen in der BaFin eine Einrichtung der Großbanken um deren Vormachtstellung zu schützen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte baron in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige