Mai 2020: 9,9 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Mai 2019
Archivmeldung vom 10.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttIm Mai 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 504 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 9,9 % weniger als im Mai 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.
Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 247 Fällen (Mai 2019: 284). Unternehmen des Baugewerbes stellten 235 Insolvenzanträge (Mai 2019: 291). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 168 (Mai 2019: 175) und im Gastgewerbe 164 (Mai 2019: 185) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Mai 2020 auf knapp 3,1 Milliarden Euro. Im Mai 2019 hatten sie bei rund 2,5 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2019.
Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6 028 übrige Schuldner im Mai 2020 Insolvenz an. Das waren 20,3 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4 335 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-23,4 % gegenüber Mai 2019) sowie 1 365 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen ist davon auszugehen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben haben.
Juli 2020: Trend hält an - Deutlich weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren als im Vorjahr
Auch für den Juli 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Juli 2019, dem Monat mit den meisten Regelinsolvenzen im Jahr 2019, sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 29,1 %. Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind nach dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 27. März 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen, die von Gläubigerseite gestellt werden, wird in diesem Gesetz vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständige Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)