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IW-Chef Hüther: EU-Finanzsteuer ökonomisch, aber nicht juristisch falsch

Archivmeldung vom 10.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Michael Hüther (2011)
Michael Hüther (2011)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, teilt die Kritik des juristischen Dienstes der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an der geplanten Finanztransaktionssteuer (FTT) in einer Gruppe von EU-Ländern nicht.

"Als Ökonom ist man bei juristischen Fragen auf schwankendem Boden, doch diese Argumente überzeugen mich deshalb nicht, weil man gleichermaßen wegen wettbewerbsbehindernder Wirkungen unterschiedliche Steuern, aber auch divergierende Steuerregelungen bei identischen Steuern in der EU infragestellen könnte", sagte Hüther "Handelsblatt-Online". "Entscheidend ist aus meiner Sicht die ökonomische Logik, die gegen die Einführung einer Finanztransaktionsteuer spricht."

Aus Sicht Hüthers werden mit einer solchen Steuer die strukturellen Probleme nicht gelöst, die beispielsweise mit bestimmten Finanzprodukten, deren Fehlbepreisung, unzureichender Aufsicht oder irreführenden Ratings verbunden seien. "Insofern täuschen sich die Anhänger der Finanztransaktionssteuer, wenn sie glauben, dadurch das Finanzsystem stabiler zu machen", sagte der IW-Chef. Das erfordere eine "konsistente Regulierung", etwa die Erhöhung der Haftung durch Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften oder ein verändertes Vergütungssystem.

Eine Finanztransaktionssteuer belaste hingegen die private Altersvorsorge und die Unternehmensfinanzierung, und sie verkenne grundsätzlich die Funktion der Spekulation zur verbesserten Preisbildung. "Das Argument schließlich, sie sei notwendig, um am Finanzmarkt eine Pendant zur Mehrwertsteuer zu haben, übersieht, dass dann Investitionen auszunehmen sind", fügte Hüther hinzu. Finanztransaktionen hätten aber investiven Charakter. "Also lassen, aber nicht wegen diskussionswürdiger juristischer Argumente."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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