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Laumann droht privaten Pflegeanbietern

Archivmeldung vom 18.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl-Josef Laumann Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0
Karl-Josef Laumann Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann, dringt auf die schnelle Einführung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Altenpflegekräfte. Die Grundlage dafür soll Laumann zufolge der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sein. "Wir brauchen endlich stabile Tariflöhne in der Pflege", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Wenn sich der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit Zustimmung der kirchlichen Träger für allgemeinverbindlich erklären ließe, wäre das aus meiner Sicht ein guter Weg."

Auf mögliche Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Verdi und den privaten Pflegeanbietern will der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) dabei nicht länger warten. Die privaten Anbieter hätten "jahrelang die Chance gehabt", mit Verdi Tarifverträge auszuhandeln. "Sie haben diese Chance aber nicht genutzt", sagte Laumann. "Ich bin deshalb nicht bereit, länger abzuwarten oder auf bloße Absichtserklärungen zu vertrauen." Kritisch sieht Laumann allerdings auch manche als gemeinnützig anerkannte Anbieter. "Auch unter den Wohlfahrtsverbänden wie etwa der Arbeiterwohlfahrt gibt es Anbieter, die bisher teilweise eine erstaunliche Distanz zu angemessenen Tariflöhnen haben", kritisierte er. Hintergrund ist die Diskussion über Fachkräftemangel und eine hohe Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Pflegesektor.

Tarifverträge gibt es im Bereich der Altenpflege bisher vor allem für Beschäftigte der Wohlfahrtsverbände. Diese liegen allerdings zum Teil unter den Gehältern der Bediensteten von Caritas und Diakonie, deren Bezahlung sich nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien bestimmt. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt hingegen im Bereich der Altenpflege nur für einen kleinen Teil der Beschäftigten. Laumann sieht darin aber keinen Hinderungsgrund für eine Allgemeinverbindlichkeit, die die Bundesregierung auf Antrag von Branchenvertretern festschreiben müsste. "I! m Baugew erbe haben wir seit vielen Jahren allgemeinverbindliche Tarifverträge", sagte er. "Ich sehe nicht ein, warum es so etwas nicht im Pflegebereich geben soll." Allerdings müsse dazu im einem ersten Schritt das Tarifvertragsgesetz angepasst werden, um die Allgemeinverbindlichkeit auch unter den besonderen Bedingungen des Pflegesektors vorgeben zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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