Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hat kaum Folgen
Archivmeldung vom 02.06.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSechs Monate nach Einführung des Mindestlohns zeigt sich, dass eine heftig umstrittene Ausnahme im Gesetz in der Praxis kaum eine Rolle spielt: Langzeitarbeitslose dürfen bis zu sechs Monate für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigt werden.
"Es gibt bisher so gut wie keine Nachfrage von den Arbeitgebern nach diesem Instrument", stellt Heinrich Alt, Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, in der Wochenzeitung "Die Zeit" fest.
Konkrete Zahlen lägen noch nicht vor, aber das Interesse an der Sonderregel beschränke sich offenbar auf Einzelfälle, so Alt weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur