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Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hat kaum Folgen

Archivmeldung vom 02.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heinrich Alt Bild: Bundesagentur für Arbeit
Heinrich Alt Bild: Bundesagentur für Arbeit

Sechs Monate nach Einführung des Mindestlohns zeigt sich, dass eine heftig umstrittene Ausnahme im Gesetz in der Praxis kaum eine Rolle spielt: Langzeitarbeitslose dürfen bis zu sechs Monate für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigt werden.

"Es gibt bisher so gut wie keine Nachfrage von den Arbeitgebern nach diesem Instrument", stellt Heinrich Alt, Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, in der Wochenzeitung "Die Zeit" fest.

Konkrete Zahlen lägen noch nicht vor, aber das Interesse an der Sonderregel beschränke sich offenbar auf Einzelfälle, so Alt weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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