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BaFin: Großbanken bezahlen Mitarbeiter nicht nach staatlichen Vorgaben

Archivmeldung vom 09.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de

Deutsche Großbanken bezahlen ihre Mitarbeiter nicht so, wie es die staatlichen Vorgaben vorsehen. Zu diesem Ergebnis kommt die Finanzaufsicht BaFin nach einer Prüfung bei 16 großen Geldhäusern. "Wir sind nicht mit allem glücklich, was wir gefunden haben", sagte Raimund Röseler, oberster Bankenaufseher der Bonner Behörde, der "Welt".

Grundlage für die BaFin-Prüfung war die Ende 2010 eingeführte "Instituts-Vergütungsverordnung". Sie regelt die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile für so genannte "Risikoträger" - also Mitarbeiter, die aufgrund ihrer hierarchischen Position oder des Geschäftsvolumens, das sie verantworten, zum Risiko der Gesamtbank erheblich beitragen. Doch schon bei dieser Definition besteht in der Praxis Uneinigkeit.

Nach Ansicht der BaFin haben manche Banken den Kreis derer, die von den Vergütungsregeln erfasst werden, viel zu eng gefasst. Die europäische Bankenbehörde EBA hat gerade alle Einkommensmillionäre in den Banken erfasst. "Doch nicht alle diese Mitarbeiter finden sich bei deutschen Banken auf der Liste der Risikoträger, für die besondere Vergütungsregeln gelten." Dies kritisiert der Aufseher: "Das darf nicht sein: Wer so viel verdient, ist eindeutig ein Risikoträger und muss sich unseren Vergütungsregeln unterwerfen", so Röseler.

Optimistisch ist Röseler dagegen hinsichtlich der Stresstests der Europäischen Zentralbank im nächsten Jahr. Die deutschen Banken seien gut aufgestellt. Sie hätten ihr Eigenkapital erheblich aufgestockt. "Beim neuen Stresstest erwarte ich deshalb kein Blutbad", so Röseler. Spekulationen, nach denen mindestens ein deutsches Institut aus politischen Gründen durchfallen müsse, weißt er zurück.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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