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Arbeitsgericht untersagt Vorfeldstreik am Frankfurter Flughafen

Archivmeldung vom 29.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Fraport AG, Retailing
Bild: Fraport AG, Retailing

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat eine Fortsetzung des Streiks der Vorfeldleute am Frankfurter Flughafen untersagt. Der Arbeitskampf verletzte die Friedenspflicht und sei illegal, erklärte das Gericht am Mittwoch. Daher wurde eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) erwirkt. Am Vortag hatte das Arbeitsgericht bereits einen geplanten Solidarstreik der Fluglotsen am Airport Frankfurt untersagt. Der Streikaufruf der GdF sei illegal gewesen, erklärte das Gericht am Dienstagabend.

Die Flughafenbetreiber-Gesellschaft Fraport und die Lufthansa hatten ein zuvor ein Verbot des ursprünglich für Mittwochvormittag geplanten Streiks der Fluglotsen am Frankfurter Flughafen beantragt und dies damit begründet, dass man in dem angekündigten Ausstand der Fluglotsen einen Missbrauch der staatlichen Monopolstellung der Flugsicherung sehe.

Bei dem Tarifkonflikt am Airport Frankfurt geht es um Gehälter, Arbeitszeiten und Zulagen für Beschäftige in der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale. Das Vorfeldpersonal ist zwar eine kleine Berufsgruppe, nimmt jedoch eine zentrale Rolle am Flughafen ein. So weisen die Mitarbeiter Flugzeugen ihre Parkpositionen zu oder lotsen sie dorthin. Das Vorfeldpersonal am Frankfurter Flughafen plant zur Zeit, bis Donnerstag 5 Uhr die Arbeit niederzulegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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