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Solarindustrie bereitet Verfassungsklage gegen Kürzungen vor

Archivmeldung vom 13.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Photovoltaikindustrie bereitet eine Verfassungsklage gegen die geplante Kürzung der Solarförderung vor. "Wir warten den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ab", sagte Martin Zembsch, Geschäftsführer der Solarfirma Belectric, dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). "Wenn die Einschnitte so kommen, wie angekündigt, dann werden wir auf jeden Fall klagen." Andere Firmen würden sich der Klage wohl anschließen.

Die Bundesregierung will nach den aktuellen Plänen ab 1. April die Förderung von Solaranlagen um bis zu 30 Prozent senken. Belectric hat für den Gang zum Bundesverfassungsgericht ein Gutachten von der renommierten Juristin Anna Leisner-Egensperger ausarbeiten lassen. Diesem zufolge kollidiert die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) mit der bestehenden Rechtsprechung, vor allem mit dem Baurecht. So sollen die neuen Fördersätze für Solarstrom bereits ab dem 1. April gelten und dabei auch bereits genehmigte Solaranlagen umfassen. Dies sei verfassungswidrig, da die Unternehmen sich bei Großprojekten dem Baugesetz zufolge an Fristen halten müssten, sagte Zembsch. Für diese Solarparks plant die Bundesregierung zwar eine Übergangsfrist bis Ende Juni, um laufende Großprojekte abzuschließen. "Diese Frist reicht aber nicht aus", sagte Zembsch. Denn bis zur Baugenehmigung vergingen mindestens sechs Monate. "Manchmal sind es auch zwölf Monate." Projekte, die in den beiden vergangenen Quartalen begonnen wurden, drohen also zu Verlustgeschäften zu werden. In dem Gutachten kommt die Juristin Leisner-Egensperger zu dem Schluss, dass den Firmen eine Übergangsfrist bis zum Jahresende gegeben werden müsste. Die Projekte, die unter den bisherigen Förderregelungen angelaufen seien, könnten so umgesetzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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