Tarifverdienste 2023 um 3,7 % höher als im Vorjahr
Archivmeldung vom 01.03.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2023 im Durchschnitt um 3,7 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2022 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt.
Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 5,9 %. Damit setzte sich der Trend aus den Jahren 2022 und 2021 fort, in denen die Verbraucherpreise ebenfalls stärker als die Tarifverdienste angestiegen waren. In den Jahren davor war die Entwicklung noch umgekehrt gewesen. Der deutlich stärkere Anstieg der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen ist auf ausgezahlte Inflationsausgleichprämien im Jahr 2023 zurückzuführen.
Anstieg der tariflichen Verdienste im Bereich wirtschaftliche Dienstleistungen und im Gastgewerbe am höchsten
Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen sind in den Wirtschaftsabschnitten Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (+7,8 %), im Gastgewerbe (+7,1 %) und im wirtschaftlich bedeutsamen Verarbeitenden Gewerbe (+5,4 %) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im Handel mit 1,9 % sowie im Bereich Erziehung und Unterricht mit 2,0 % am wenigsten stark aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste in der Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (jeweils 2,6 %), im Grundstücks- und Wohnungswesen (+2,8 %) sowie im Baugewerbe (+2,9 %).
Im Wirtschaftsabschnitt Wasserversorgung und Entsorgung führten Sonderzahlungen, insbesondere Inflationsausgleichprämien, zu einem überdurchschnittlichen Anstieg des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Dagegen fiel die regelmäßige Entgelterhöhung in diesem Bereich von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr vergleichsweise gering aus.
Untere Leistungsgruppen profitieren prozentual am meisten von Inflationsausgleichsprämien
Nachdem im Kalenderjahr 2022 insbesondere die unteren Leistungsgruppen überproportional durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes bei der tariflichen Verdienstentwicklung profitierten, sind im Jahr 2023 ähnliche strukturelle Effekte durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien zu beobachten.
Neben den normalen Lohnerhöhungen sorgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämien sowohl unterjährig als auch auf das Jahr 2023 betrachtet für ein höheres Niveau des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Da diese Prämien in der Regel als Festbetrag - unabhängig von der Leistungsstufe - ausgezahlt wurden, profitierten geringer Verdienende prozentual mehr von dieser steuerfreien, tariflich vereinbarten Sonderzahlung.
Methodische Hinweise:
Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung sowie ein Orientierungsmaßstab, etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen. Einen detaillierten Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht zum Tarifindex.
Für die Berücksichtigung im Tarifindex ist der Zeitpunkt der Zahlungswirksamkeit entscheidend, der im Tarifabschluss vereinbart ist. Damit sind beispielsweise die Erhöhungen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Abschluss 22.04.2023), die zum 1. März 2024 ausgezahlt werden (Pauschale von 200 Euro sowie Tarifsteigerung um +5, % und insgesamt mindestens eine Steigerung von 350 Euro), nicht im Tarifindex 2023 abgebildet, sondern werden im Tarifindex vom 1. Quartal 2024 sichtbar.
Methodische Unterschiede zum Nominallohnindex können sich aus folgenden Faktoren ergeben:
Ein wesentlicher Faktor ist die unterschiedliche Abdeckung: Im Nominallohnindex werden die Verdienste aller Beschäftigten abgedeckt, während der Tarifindex auf die Entwicklung der in Tarifverträgen ausgehandelten Entgelte für tariflich Beschäftigte (ohne Auszubildende) beschränkt ist. Das trifft auf rund 43 % der Beschäftigten zu.
Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes wirkt sich nur dann auf den Tarifindex aus, wenn dies eine formale Berücksichtigung in den tariflichen Abschlüssen findet. Das ist bei laufenden Tarifverträgen nicht immer der Fall, obwohl tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird. Individuelle Zulagen bzw. Zuschläge werden beim Tarifindex im Gegensatz zum Nominallohnindex nicht abgebildet.
Leistungsgruppen stellen eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes dar. Es wird zwischen den folgenden fünf Leistungsgruppen unterschieden:
-
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung,
herausgehobene Fachkräfte,
- Fachkräfte,
- angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
- ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)