Möglicherweise sind auch geschlossene Beteiligungen von der Lehman-Pleite betroffen
Archivmeldung vom 18.10.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGing man bisher davon aus, die Lehman-Pleite habe nur Anleger von Investment-Zertifikaten betroffen, wird man dieser Tage eines Besseren belehrt. Im Zuge der Bankenkrise stellte sich nunmehr heraus, dass möglicherweise auch geschlossene Beteiligungen von der Lehman-Pleite betroffen sind.
So tritt im Fondsprospekt des Medienfonds „Protection Plus“ des Anbieters KGAL das Lehman-Brothers Bankhaus AG in Frankfurt als Schuldübernehmerin auf. Die Bankenkrise ist damit nicht nur ein Schock für Anleger von Investment-Zertifikaten, hat demzufolge auch Auswirkungen auf geschlossene Fonds, denen Lehman-Brothers eine Schuldübernahme erklärt oder eine Garantie übernommen hat. Nach Auskunft einer Hamburger Anwaltskanzlei sollen weitere Fonds von der Lehman-Pleite betroffen sein, die auf dem deutschen Markt vertrieben werden.
„Damit sind Anleger von der Lehman-Pleite betroffen, die ihr Geld nicht nur in Investment-Zertifikate investiert haben, sondern in als von der Börse unabhängige geschlossene Beteiligungen“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins der Bankkunden e.V.
Gerade in Medienfonds findet sich das Instrument einer Bankgarantie häufig, sollte es doch eigentlich die Anleger zusätzlich absichern. Dieses Sicherungsinstrument ist im Falle einer Garantieerklärung durch Lehman-Brothers nunmehr obsolet. Laut einer Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Banken sind die von Lehman-Brothers gegebenen Garantien nicht durch den Sicherungsfonds abgesichert, handelt es sich hierbei nicht um Einlagen wie Tages- und Festgelder.
Der Schutzverein der Bankkunden e.V. rät auch Anlegern bei geschlossenen Beteiligungen dringendst an, prüfen zu lassen, inwieweit Lehman-Brothers im Prospekt eine Schuldübernahme oder eine Garantie übernommen hat.
Auch die Anleger dieser geschlossenen Beteiligungen könnten von der Lehman-Pleite betroffen sein und es zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht wissen.
Für Fragen können sich Anleger jederzeit an den Schutzverein der Bankkunden e.V. wenden.
Quelle: Schutzverein der Bankkunden e.V.