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Steuerfahnder nehmen chinesische Onlinehändlern hoch

Archivmeldung vom 03.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo von Amazon.com, Inc.
Logo von Amazon.com, Inc.

Deutsche Steuerfahnder haben Warenbestände und Guthaben von chinesischen Onlinehändlern bei Amazon beschlagnahmt. Das berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Branchenkreise. Demnach seien knapp hundert Händler betroffen, denen vorgeworfen wird, die Umsatzsteuer für Verkäufe über Amazon nicht abgeführt zu haben.

Federführend bei den Ermittlungen ist neben der Steuerfahndung das Finanzamt Berlin-Neukölln, das für die Umsatzsteueranmeldung chinesischer Händler in Deutschland zuständig ist. Details wollen die Behörden nicht nennen. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin sagte auf Anfrage der Zeitung, dass man sich "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht äußern könne. Amazon selbst wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern.

In Kreisen, die mit den Ermittlungen vertraut sind, heißt es, dass Amazon mit den Fahndern voll kooperiere, so das Blatt. Zurzeit laufe der Datenaustausch mit dem Finanzamt. Die verdächtigen Händler seien steuerlich überhaupt nicht registriert, deshalb sei die Behörde auf die Daten von Amazon angewiesen. Experten schätzen den Betrag, der dem Fiskus durch betrügerische Onlinehändler entgeht, auf bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr.

Wegen dieser hohen Steuerausfälle will der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) mit einer Gesetzesverschärfung dem Umsatzsteuerbetrug chinesischer Onlinehändler auf deutschen Onlinemarktplätzen einen Riegel vorschieben. Eine Gesetzesinitiative soll Marktplatzbetreiber wie Amazon oder Ebay stärker in die Pflicht nehmen, sagte er dem "Handelsblatt". "Nur über Plattformen ist es betrügerischen Händlern möglich, Umsätze am Finanzamt vorbei zu tätigen", so Schäfer. Deshalb sollten Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen haften, wenn die Umsatzsteuer von Betrügern unter den Online-Händlern nicht abgeführt wird. Der Entwurf soll spätestens Ende März stehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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