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EuGH-Generalanwalt bestätigt Bedeutung des Leistungsschutzrechtes, rügt aber fehlende Notifizierung der deutschen Regelung

Archivmeldung vom 13.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Im Verfahren VG Media versus Google Inc. zur Notifizierungspflicht der Bundesregierung mit Bezug auf das deutsche Presseleistungsschutzrecht hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, heute in Luxemburg seine Schlussanträge vorgestellt. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erläutern in diesem Zusammenhang, dass Gerard Hogan den Inhalt des deutschen Gesetzes ausdrücklich bestätigt und auf die Schutzrechte für eine freie Presse als "Lebenssaft der Demokratie" hingewiesen habe.

Dies zeige, so die Verbände, wie wichtig das derzeit in der EU diskutierte europäische Verlegerrecht sei. Der Generalanwalt habe lediglich bemängelt, dass es die deutsche Bundesregierung 2013 unterlassen habe, die Kommission mit einem einfachen Informationsschreiben (sogenannte Notifizierung) über ihr Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Über die Folge dieses Sachverhalts müsse nun vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. "Auch die EU-Kommission selbst als 'Betroffene' hat im Verfahren erklärt, dass sie die Notifizierung als nicht erforderlich betrachtet", heißt es dazu von BDZV und VDZ weiter. "Die Verlegerverbände vertrauen darauf, dass die Richter alle Argumente noch einmal gründlich abwägen." Das Urteil wird für das erste Halbjahr 2019 erwartet.

Weitere Informationen: www.vgmedia.de

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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