Datenklau bei AWD schon viel früher
Archivmeldung vom 19.10.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie widerrechtliche Einstellung von Daten über AWD-Handelsvertreter ereignete sich, wie der AWD in einer Stellungnahme mitteilt, bereits vor einigen Jahren. Der in dem Bericht (17.10.2009) der "Neue Westfälische" erweckte Eindruck, es handele sich um neu öffentlich gewordene Daten ist daher laut AWD falsch. Es handelt sich zudem nicht um Kundendaten. "Bei den beschriebenen Daten handelt es sich um Handelsvertreter-Listen aus dem Juli 2003 und dem Januar 2004. Die aufgeführten Daten sind daher auch seit Jahren nicht mehr aktuell."
AWD hatte bereits in diesem Vorgang im Sommer 2007 Strafantrag gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt (AZ NZS-2403 UJs 94311/07). Die Staatsanwaltschaft teilte dem AWD am 5. November 2007 die Einstellung der Ermittlungen gem. §170 (2) StPO mit. Begründung: "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird die Internetseite ... über einen Server in den USA betrieben. Hinweise auf den oder die Täter könnten also allenfalls durch Ermittlungen in den USA erlangt werden...Aus zahlreichen anderen Ermittlungsverfahren ist jedoch bekannt, dass Rechtshilfeersuchen in die USA nicht erfolgversprechend, sind."
In der Stellungnahme schreibt der AWD weiter: "AWD ist trotz des unbefriedigenden Ermittlungsergebnisses weiterhin aktiv geblieben. Durch Intervention bei Suchmaschinenanbietern ist es teilweise gelungen, dass diese die entsprechenden Seiten aus ihren Suchanzeigen genommen haben. Außerdem haben wir den Bundesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Schaar um Unterstützung gebeten. Dieser hat uns an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten verwiesen. Diesen haben wir ebenfalls um Unterstützung gebeten. Dort hat man AWD mitgeteilt, dies sei nicht möglich und uns empfohlen einen Strafantrag zu stellen.
Die betroffenen AWD-Büros haben wir umgehend und umfänglich im Sommer 2007 über den Vorgang informiert.
Der Vorgang zeigt, dass ein wirksamer Schutz von Daten seine Grenzen in der kriminellen Energie von Menschen findet. Vor diesem Hintergrund unterstreicht AWD seine Bitte an den NDR, dass dieser unter Wahrung des Informantenschutzes die in seinem Besitz befindlichen AWD-Kundendaten der Staatsanwaltschaft Hannover übergibt.
Im Hinblick auf den Mitte der Woche bekanntgewordenen Diebstahl von Kundendaten lässt sich feststellen: Nach den AWD vom NDR vorgelegten Daten, sind Kunden die nach 2001 über AWD Verträge abgeschlossen haben nicht betroffen. AWD hat die ihm genannten Kunden informiert."
Quelle: AWD Holding AG