LichtBlick leitet Nachprüfungsverfahren gegen Stadt Hamburg ein und fordert öffentliche Ausschreibung für Stromversorgung
Archivmeldung vom 24.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Hamburger Stromversorger LichtBlick hat soeben ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Freie und Hansestadt Hamburg bei der zuständigen Vergabekammer eingeleitet. Hintergrund ist die geplante, rechtswidrige Vergabe der Stromversorgung der städtischen Abnahmestellen an den schwedischen Energiekonzern Vattenfall ohne öffentliche Ausschreibung.
Dieses Vorgehen verstößt
gegen geltendes Vergaberecht und europarechtliche Vorgaben.
LichtBlick sieht sich zu diesem formalen Schritt gezwungen, weil die
Stadt Hamburg Wettbewerbern keine Möglichkeit zur Abgabe von
Vergleichsangeboten eröffnet hat. Eine von LichtBlick bis gestern 12
Uhr gesetzte Frist lies die Stadt ohne Reaktion verstreichen.
"Da die Stadt Hamburg offenbar nicht bereit ist, von der geplanten
Unter-der-Hand-Vergabe an Vattenfall abzusehen, werden wir jetzt
unser Recht, mit bieten zu dürfen, auf diesem Wege durchsetzen.", so
Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick - die Zukunft
der Energie GmbH.
Die Stadt Hamburg erwägt, wie Ende der letzten Woche bekannt
wurde, den laufenden Stromliefervertrag mit Vattenfall unter
modifizierten wirtschaftlichen Konditionen um mindestens ein Jahr zu
verlängern, ohne Vergleichsangebote einzuholen. Sie berief sich dabei
auf eine im bestehenden Vertrag enthaltene
Vertragsverlängerungsklausel mit Preisanpassungsmöglichkeit. Dieses
Vorgehen ist rechtswidrig, weil Vertragsverlängerungen einer
Neuvergabe gleichkommen, wenn wesentliche Vertragsbedingungen,
beispielsweise der Preis, angepasst werden. Genau dies ist hier der
Fall. Ob Vattenfall preislich wettbewerbsfähig angeboten hat, kann
die Behörde nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
beurteilen. Das Auftragsvolumen im konkreten Fall wird mit jährlich
rund 30 Millionen Euro angegeben.
"Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen haben wir schon oft unsere
Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen können. Diese Chance
möchten wir auch in Hamburg bekommen.", so von Tschischwitz. "In
Berlin versorgen wir zum Beispiel alle 2.000 Ampelanlagen, weil wir
der günstigste Anbieter waren. Das ist das Ergebnis einer
öffentlichen Ausschreibung, bei der wir unter anderem Vattenfall
haben unterbieten können."
Die Europäische Kommission hat in jüngster Zeit mehrfach
europarechtswidrig unterlassene Ausschreibungen zum Gegenstand von
Vertragsverletzungsverfahren gemacht. Deutsche Gerichte erklären
nicht ausgeschriebene Verträge als nichtig mit dem Ergebnis, dass
Ausschreibungen nachgeholt werden müssen. "Über den konkreten Fall
hinaus müssen wir bundesweit auf einer rechtskonformen Auslegung des
Vergaberechts bestehen. Die auch heute noch oft angewendete
Vergabepraxis deutscher Städte und Kommunen ohne Ausschreibungen ist
nicht nur deutschen Gerichten und der Europäischen Union ein Dorn im
Auge. Auch wir fordern im Interesse der Kunden und des Wettbewerbs,
rechtswidrige Praktiken und alte Gewohnheiten abzulegen.", so von
Tschischwitz.
LichtBlick ist ein in Hamburg ansässiges
Stromversorgungsunternehmen, dass bundesweit nicht nur 190.000
Privatkunden versorgt, sondern auch eine Vielzahl von im Rahmen von
öffentlichen oder privaten Ausschreibungen akquirierten
Sondervertragskunden. Neben dem Land Berlin mit 10.000 Abnahmestellen
und der RWTH Aachen gehören auch Unternehmen wie die Dresdner Bank
oder die Drogeriemärkte von Budnikowsky zu den Kunden von LichtBlick.
Die Handelskammer Hamburg zeichnete LichtBlick gestern für die seit
Jahren kontinuierliche Schaffung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze in
Hamburg aus.
Quelle: Pressemitteilung LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH