Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden der bwin, Dr. Hannes Androsch:
Archivmeldung vom 19.09.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Wie bereits breit in den nationalen wie internationalen Medien kommuniziert wurden die beiden für die strategische Ausrichtung der bwin Gruppe zuständigen Co-Vorstandsvorsitzenden am Freitag, den 15. September 2006, in Frankreich in Zusammenhang mit angeblichen Vergehen gegen das französische Glücksspielgesetz festgenommen.
Herr Bodner und Herr
Teufelberger befinden sich nach wie vor in Polizeigewahrsam.
Die Vorgehensweise der französischen Behörden ist aus unserer
Sicht nicht nachvollziehbar. Es wurden zwei unbescholtene und hoch
angesehene Vorstandsvorsitzende einer an der Wiener Börse notierten
Gesellschaft wie Kriminelle behandelt. Dies steht in fundamentalem
Widerspruch zum Verhältnismäßigkeitsprinzip, zumal sowohl die
Gesellschaft als auch die Vorstände jederzeit einer Vorladung seitens
der französischen Behörden nachgekommen wären.
Das prinzipielle Vorgehen einzelner EU-Mitgliedsstaaten in
Zusammenhang mit unliebsamen privaten Mitbewerbern, die die
staatlichen Glücksspielmonopole unter Druck setzen, ist weder neu
noch unerwartet. Die Geschehnisse in Frankreich sind allerdings in
ihrer Aggressivität beispiellos. Trotz eindeutig anders lautender
Rechtsauffassung seitens des EuGH und in Widerspruch zu EU-Recht wird
nach wie vor aus wirtschaftlichen Gründen versucht, unter dem
Scheinargument Spielerschutz/Spielsuchtprävention überholte
staatliche Monopole so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. In
Reaktion darauf hat die EU-Kommission bereits gegen sieben
Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
bwin schöpft zurzeit - unter maßgeblicher Unterstützung seitens
des Aufsichtsrats - alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um eine
möglichst unverzügliche Freilassung der Co-Vorstandsvorsitzenden zu
erreichen. Mit der Verteidigung der beiden Co-CEOs wurde der
ehemaligen Präsident der Pariser Anwaltskammer Francis Teitgen als
Rechtsbeistand betraut.
Das Unternehmen ist in vollem Umfang handlungs- und
vertretungsfähig. Das operative Geschäft der Gesellschaft ist von den
Vorgängen in keinster Weise betroffen, da die entsprechenden
Zuständigkeiten bei ebenso versierten wie engagierten Mitarbeitern
liegen. Aktuell stehen keine strategischen Entscheidungen an, die
einer Intervention durch die Co-CEOs bedürfen würden.
Der Aufsichtsrat hat sich heute zu einer außerordentlichen
Aufsichtsratsitzung getroffen; dabei wurde den Vorstandmitgliedern
Teufelberger und Bodner das volle Vertrauen ausgesprochen. Der
Aufsichtsrat ist bei allen Aktivitäten der Gesellschaft eingebunden."
Herr Bodner und Herr Teufelberger befinden sich derzeit auf dem Weg nach Paris, wo am späten Nachmittag eine Anhörung vor dem Untersuchungsrichter stattfinden wird.
Quelle: Pressemitteilung bwin Interactive Entertainment AG
Anmerkung der Redaktion:
Die Erklärung stammt von gestern mittlerweile gibt es hier folgende neue Sachlage: Die französischen Justizbehörden haben die beiden Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner gegen eine Kaution von 300 000 Euro wieder auf freien Fuß gesetzt..