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Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden der bwin, Dr. Hannes Androsch:

Archivmeldung vom 19.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Wie bereits breit in den nationalen wie internationalen Medien kommuniziert wurden die beiden für die strategische Ausrichtung der bwin Gruppe zuständigen Co-Vorstandsvorsitzenden am Freitag, den 15. September 2006, in Frankreich in Zusammenhang mit angeblichen Vergehen gegen das französische Glücksspielgesetz festgenommen.

Herr Bodner und Herr Teufelberger befinden sich nach wie vor in Polizeigewahrsam.

Die Vorgehensweise der französischen Behörden ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Es wurden zwei unbescholtene und hoch angesehene Vorstandsvorsitzende einer an der Wiener Börse notierten Gesellschaft wie Kriminelle behandelt. Dies steht in fundamentalem Widerspruch zum Verhältnismäßigkeitsprinzip, zumal sowohl die Gesellschaft als auch die Vorstände jederzeit einer Vorladung seitens der französischen Behörden nachgekommen wären.

Das prinzipielle Vorgehen einzelner EU-Mitgliedsstaaten in Zusammenhang mit unliebsamen privaten Mitbewerbern, die die staatlichen Glücksspielmonopole unter Druck setzen, ist weder neu noch unerwartet. Die Geschehnisse in Frankreich sind allerdings in ihrer Aggressivität beispiellos. Trotz eindeutig anders lautender Rechtsauffassung seitens des EuGH und in Widerspruch zu EU-Recht wird nach wie vor aus wirtschaftlichen Gründen versucht, unter dem Scheinargument Spielerschutz/Spielsuchtprävention überholte staatliche Monopole so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. In Reaktion darauf hat die EU-Kommission bereits gegen sieben Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

bwin schöpft zurzeit - unter maßgeblicher Unterstützung seitens des Aufsichtsrats - alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um eine möglichst unverzügliche Freilassung der Co-Vorstandsvorsitzenden zu erreichen. Mit der Verteidigung der beiden Co-CEOs wurde der ehemaligen Präsident der Pariser Anwaltskammer Francis Teitgen als Rechtsbeistand betraut.

Das Unternehmen ist in vollem Umfang handlungs- und vertretungsfähig. Das operative Geschäft der Gesellschaft ist von den Vorgängen in keinster Weise betroffen, da die entsprechenden Zuständigkeiten bei ebenso versierten wie engagierten Mitarbeitern liegen. Aktuell stehen keine strategischen Entscheidungen an, die einer Intervention durch die Co-CEOs bedürfen würden.

Der Aufsichtsrat hat sich heute zu einer außerordentlichen Aufsichtsratsitzung getroffen; dabei wurde den Vorstandmitgliedern Teufelberger und Bodner das volle Vertrauen ausgesprochen. Der Aufsichtsrat ist bei allen Aktivitäten der Gesellschaft eingebunden."

Herr Bodner und Herr Teufelberger befinden sich derzeit auf dem Weg nach Paris, wo am späten Nachmittag eine Anhörung vor dem Untersuchungsrichter stattfinden wird.

Quelle: Pressemitteilung bwin Interactive Entertainment AG

Anmerkung der Redaktion:

Die Erklärung stammt von gestern mittlerweile gibt es hier folgende neue Sachlage: Die französischen Justizbehörden haben die beiden Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner gegen eine Kaution von 300 000 Euro wieder auf freien Fuß gesetzt.. 

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