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Marburger Bund fordert Widerspruchsregelung bei Organspende

Freigeschaltet am 04.11.2024 um 06:30 durch Sanjo Babić
Organspende: "Hirntote" werden auf dem OP-Tisch festgeschnallt, Monitore, die Lebenszeichen signalsieren werden lautlos geschaltet und Betäubungsmittel in beliebiger Menge verabreicht (Symbolbild)
Organspende: "Hirntote" werden auf dem OP-Tisch festgeschnallt, Monitore, die Lebenszeichen signalsieren werden lautlos geschaltet und Betäubungsmittel in beliebiger Menge verabreicht (Symbolbild)

Bild: Screenshot ExpressZeitung Ausgabe 21, November 2018 (https://shop.expresszeitung.com/shop/shop/ausgaben-2018/ausgabe-21.html?atid=313#/images2/1) / Eigenes Werk

Auf seiner 144. Hauptversammlung hat sich der Marburger Bund mit Nachdruck für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Damit könne Not und Leid vieler Menschen gemindert werden. Der Widerspruchsregelung zufolge würde jeder Erwachsene als möglicher Organ- oder Gewebespender in Frage kommen, sofern er zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.

"Durch die Widerspruchslösung kann sich jeder einwilligungsfähige Bürger mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und damit, wie diese mit seinen individuellen Werten und Wünschen im Einklang steht. Die Widerspruchslösung soll auch zu mehr Aufklärung, mehr Wissen und mehr Beachtung des Themas Organspende", betonten die Delegierten in ihrer Entschließung.

Die Anzahl der Organspenden in Deutschland stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Deutschland ist als Mitglied des Eurotransplant-Verbundes massiv auf Organspenden aus dem europäischen Ausland angewiesen. Alle anderen Mitgliedsländer von Eurotransplant haben die Widerspruchslösung als Grundlage für die Organspende eingeführt.

Laut einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahre 2022 haben knapp über die Hälfte der Befragten eine Entscheidung zur Organspende entweder nicht getroffen oder aber ihre Entscheidung nicht entsprechend dokumentiert. Im Falle eines Hirntods käme die Entscheidung zur Organspende dann auf die Angehörigen zu, die den mutmaßlichen Willen des Betroffenen kennen müssten, um diese Entscheidung guten Gewissens treffen zu können.

Quelle: Marburger Bund - Bundesverband (ots)

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