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2008: Überstundenabbau und Kurzarbeit dämpfen Anstieg der Verdienste

Archivmeldung vom 19.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach ersten Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2008 um 2,3% auf 27 754 Euro gestiegen. Der Anstieg der Verdienste lag damit leicht unter der Teuerungsrate von 2,6%.

Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank erhöhten sich die Tariflöhne 2008 um 2,8%. Die Lohndrift, die Differenz zwischen der Entwicklung der effektiv gezahlten und den tariflich vereinbarten Verdiensten betrug - 0,5%-Punkte. Hauptverantwortlich für diese negative Lohndrift waren der massive Abbau von Überstunden sowie die Ausweitung der Kurzarbeit im vierten Quartal 2008. Der Abbau von Überstunden trägt durch die damit einhergehenden gedämpften Effektivverdienste zu einer negativen Lohndrift bei. Gleiches gilt für die Ausweitung der Kurzarbeit, da die Zahlung von Kurzarbeitergeld in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht den Löhnen und Gehältern zugerechnet, sondern als soziale Transferzahlung nachgewiesen wird. Der eingetretene Verlust bei den Bruttoentgelten wird jedoch durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld weitgehend kompensiert, so dass neben den Arbeitsplätzen auch die Kaufkraft der Arbeitnehmer generell erhalten bleibt.

Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle Arbeitnehmergruppen einbezogen - auch Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, geringfügig Beschäftigte ebenso wie leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete Arbeit empfangenen Entgelte und geldwerte Leistungen, zum Beispiel auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien, berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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