Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Reallöhne im Jahr 2024 um 3,1 % gestiegen

Reallöhne im Jahr 2024 um 3,1 % gestiegen

Freigeschaltet am 26.02.2025 um 08:13 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Nominallöhne in Deutschland waren im Jahr 2024 um 5,4 % höher als im Vorjahr. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen die Reallöhne im Jahr 2024 damit um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr zu. Das war der stärkste Reallohnanstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Während in den Jahren zuvor noch insbesondere die hohe Inflation den Nominallohnanstieg aufgezehrt hatte, ist das starke Reallohnwachstum im Jahr 2024 auf die schwächere Inflationsentwicklung, die Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien und die in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen zurückzuführen.

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet stiegen die Nominallöhne 2024 in den Wirtschaftsabschnitten "Information und Kommunikation" (+6,9 %), "Gesundheits- und Sozialwesen" (+6,5 %) und "Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (+6,5 %) am stärksten. Demgegenüber verzeichneten die Wirtschaftsabschnitte "Grundstücks- & Wohnungswesen" (+4,1 %), "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" (+4,1 %) und "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" (+4,6 %) sowie "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (+4,6 %) vergleichsweise geringe Nominallohnanstiege.

Nominallöhne von Frauen steigen prozentual stärker als Nominallöhne von Männern

Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen 2024 um 5,5 % gegenüber dem Vorjahr. Unter den Vollzeitbeschäftigten wiesen Frauen mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 5,8 % stärkere Verdienststeigerungen auf als Männer (+5,3 %). Dies trug zu einer Verringerung des Gender Pay Gap von 18 % auf 16 % bei (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 056 vom 13. Februar 2025).

Geringverdienende profitieren besonders stark von Inflationsausgleichsprämien

Insbesondere Geringverdienende hatten 2024 ein starkes Nominallohnwachstum zu verzeichnen. Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 7,8 % die stärksten Verdienststeigerungen. Dies ist wie bereits im Vorjahr vorrangig auf den prozentual stärkeren Effekt der Inflationsausgleichsprämie in dieser Verdienstgrößenklasse zurückzuführen, da diese steuerfreie Zahlung meist unabhängig von der Gehaltsstufe als Festbetrag ausgezahlt wurde. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) betrug der Nominallohnanstieg - auch wegen des geringeren Effekts der Inflationsausgleichsprämie - dagegen lediglich 5,0 % und lag damit unter der Nominallohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft.

Reallohnentwicklung im 4. Quartal 2024 ebenfalls positiv

Die Reallöhne stiegen auch im 4. Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum an: Im Vergleich zum 4. Quartal 2023 ergab sich ein Reallohnwachstum von 2,5 %, das sich aus einem Nominallohnzuwachs von 4,8 % und einem Anstieg der Verbraucherpreise von 2,3 % zusammensetzt. Überdurchschnittliche Verdienststeigerungen waren im 4. Quartal 2024 insbesondere in den Wirtschaftsabschnitten "Information und Kommunikation" (+8,2 %), "Gesundheits- und Sozialwesen" (+7,1 %) und "Kunst, Unterhaltung und Erholung" (+6,3 %) zu verzeichnen.

Der positive Trend der Lohnentwicklung, der bereits in den Quartalen zuvor zu beobachten war, setzte sich somit zum Jahresende 2024 weiter fort. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 gab es keine vier Quartale in Folge, die einen so starken Reallohnanstieg verzeichneten wie im Jahr 2024.

Methodische Hinweise:

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte zaum in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige