Flugsicherung: Lotsenstreik rechtswidrig
Archivmeldung vom 02.01.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Streik der deutschen Fluglotsen ist nach der sicheren Überzeugung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH derzeit rechtswidrig. Dies hat das Unternehmen heute der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) mitgeteilt und diese angesichts der neuen Erkenntnisse zur Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgefordert.
Seit
die Lotsengewerkschaft Mitte November das Scheitern gleich zweier
Tarifverhandlungen erklärt hatte, drohte sie immer wieder mit
Streiks, die den Luftverkehr in Deutschland empfindlich treffen
würden.
Die DFS hat die komplizierten Forderungspakete der Gewerkschaft
nochmals von mehreren Spezialisten untersuchen lassen. Die kamen
schließlich übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass ein Streik für die
geforderten höheren Vergütungen und eine neue Tarifstruktur
rechtswidrig wäre, weil die Forderungen auch in einen ungekündigten
Tarifvertrag hinein wirken. Es handelt sich um den Manteltarifvertrag
der DFS. So lange betroffene Tarifverträge aber nicht gekündigt
seien, herrsche Friedenspflicht, so die Experten. Damit wäre ein
Streik rechtswidrig und löse Schadenersatzforderungen aus. Zu
ähnlichen Ergebnissen kamen die Experten bei der Analyse der
GdF-Forderungen zum Rationalisierungsschutz.
Die komplizierten Vergütungs- und Strukturforderungen der GdF laufen darauf hinaus, das Einkommen der deutschen Fluglotsen in den kommenden zwei Jahren im Schnitt um 20 Prozent zu steigern. Bei einigen technischen Berufsgruppen in der DFS stiege das Einkommen sogar um 70 Prozent. Die Gesamtkosten der Forderungen inklusive Rückstellungen für die Altersversorgung beziffert die DFS für die nächsten zwei Jahre auf 230 Millionen Euro. Das entspricht der Höhe des Eigenkapitals des Unternehmens.
Quelle: Pressemitteilung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH