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Burda und Heinen: Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet müssen begrenzt werden

Archivmeldung vom 30.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Vor einer weiteren Expansion der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF haben die Präsidenten des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Prof. Dr. Hubert Burda, und des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute in Berlin gewarnt.

Schon die bestehenden Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drohten, die Vielfalt privatwirtschaftlich organisierter Medien in Deutschland nachhaltig zu beeinträchtigen, bekräftigten Heinen und Burda zum Auftakt der Internationalen Funkausstellung. Die von den Sendern angekündigte Erweiterung unterlaufe die Vorgaben der EU-Kommission. BDZV und VDZ appellierten an den deutschen Gesetzgeber, die von der EU-Kommission festgestellten Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und den "Bestand einer freien und vielfältigen Presse" zu sichern. Die Verlegerverbände forderten, den öffentlich-rechtlichen Auftrag neu zu definieren und eindeutig zu begrenzen sowie die für Online-Aktivitäten eingesetzten finanziellen Mittel zu deckeln.

Nachfolgend der Appell im Wortlaut

Die Funkhäuser werden mit Gebühren in Höhe von jährlich über sieben Milliarden Euro versorgt und müssen ihre Angebote nicht im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb refinanzieren. Diese finanzielle Absicherung ist ohne klare und eindeutige Begrenzungen des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Bereich digitaler Medien unter den weiteren vorherrschenden tatsächlichen und rundfunkrechtlichen Bedingungen in Deutschland mit dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Nach Auffassung der Europäischen Kommission kommt es ohne solche Schranken in den Bereichen Internet und mobile Dienste zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage.

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben daher gegenüber der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission zahlreiche Maßnahmen zugesagt, die geeignet sein werden, einen fairen Wettbewerb in den Medienmärkten wiederherzustellen. Trotz dieser Zusagen halten ARD und ZDF an der Expansion ihrer Angebote im Internet und auf mobilen Endgeräten fest. Sie beeinträchtigen damit die Entwicklung und wirtschaftliche Basis der freien Online-Presse - was sich in letzter Konsequenz nachteilig auf die Vielfalt der Presse auswirken wird.

BDZV und VDZ appellieren an den deutschen Gesetzgeber, die von der EU-Kommission festgestellten Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, um den Bestand einer freien und vielfältigen Presse auch in einer digitalen Zukunft zu erhalten. Die Verlegerverbände halten dabei folgende medienpolitische Eckpfeiler für unabdingbar:

  • "Telemedien" mit Text, Bild und Video von ARD und ZDF dürfen nur als programmbegleitende Randnutzung zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen angeboten werden. Die Inhalte müssen zusätzlich einen "Public-Value"-Test bestehen, der sicherstellt, dass nur solche Angebote der Sender erfolgen, die neben den Diensten privater Anbieter im Internet zur Sicherung eines vielfältigen Angebotes notwendig sind.
  • Werbung darf in öffentlich-rechtlichen Online-Medien weiterhin nicht stattfinden. Auch jede sonstige Kommerzialisierung im Sinne wirtschaftlich-relevanter Transaktionen muss unterbleiben.
  • Selbst unter Einhaltung der bisherigen Budget-Grenze haben ARD und ZDF ausufernde und damit wettbewerbsverzerrende Webseiten aufgebaut. Es ist daher eine neue, niedrigere Deckelung für dann reduzierte, wettbewerbskonforme Auftritte festzulegen.

Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Zeitschriftenverleger


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