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Gastgewerbeumsatz im August 2024 um 1,3 % gegenüber Vormonat gesunken

Freigeschaltet am 31.10.2024 um 08:08 durch Mary Smith
Logo vom Statistischen Bundesamt
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Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 1,3 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 0,9 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, verzeichnete das Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023 einen Umsatzrückgang von real 2,4 %. Nominal ergab sich ein Plus von 1,0 %. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 % niedriger.

Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen verzeichneten im August 2024 gegenüber Juli 2024 ein reales, kalender- und saisonbereinigtes Umsatzminus von 1,9 %. Gegenüber August 2023 sank der Umsatz um 1,3 %. Damit lag er 2,6 % unter dem Vor-Corona-Niveau vom August 2019. In der Gastronomie sank der Umsatz im August 2024 real um 0,9 % gegenüber dem Vormonat und um 3,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum August 2019 war er 16,7 % niedriger.

Ab sofort wieder reguläre Berichterstattung im Gastgewerbe zu gewohnten Terminen

Mit der Veröffentlichung der kalender- und saisonbereinigten Ergebnisse für den Gastgewerbeumsatz im August 2024 nimmt das Statistische Bundesamt wieder seine reguläre Konjunkturberichterstattung im Handel und Dienstleistungsbereich auf. Die monatliche Berichterstattung musste im Juni 2024 aufgrund von IT-Problemen bei einer umfangreichen Umstellung der Statistiken zur Erfüllung neuer Datenanforderungen der Europäischen Union ausgesetzt werden. Ab Ende August 2024 wurden zunächst die unbereinigten Zeitreihen wieder in der Datenbank GENESIS-Online aktualisiert. Mit der aktuellen Pressemitteilung wird nun die Berichterstattung im Gastgewerbe wieder zu den gewohnten Terminen und in vollem Umfang einschließlich kalender- und saisonbereinigter Ergebnisse aufgenommen.

Methodische Hinweise:

Die in den vergangenen Monaten erfolgte Umstellung der Datengewinnung bringt weitreichende methodische Verbesserungen in den Konjunkturstatistiken im Handel und Dienstleistungsbereich mit sich, die mit der bis Ende 2024 geplanten Umbasierung der Statistiken auf das neue Basisjahr 2021 wirksam werden. So wurden bislang die Erhebungsmerkmale "Umsatz" und "tätige Personen" nach der Darstellungseinheit "rechtliche Einheit" erfasst. Das bedeutet, dass eine rechtliche Einheit (Unternehmen) vollständig dem Wirtschaftszweig zugeordnet wurde, in dem sie den größten Teil ihres Umsatzes generierte. Wenn die rechtliche Einheit gleichzeitig in einem oder mehreren anderen Wirtschaftszweigen tätig war und dort den verbleibenden Teil ihres Umsatzes erwirtschaftete, wurde dieser Anteil ebenfalls dem Hauptwirtschaftszweig zugeordnet. Ein Beispiel: Erzielte ein Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Lebensmitteleinzelhandel zusätzlich Umsätze im Produzierenden Gewerbe (z. B. durch die Produktion von Lebensmitteln zum Verkauf in eigenen Supermärkten), so wurden diese Umsätze dennoch dem Hauptwirtschaftszweig Lebensmitteleinzelhandel - und nicht dem Produzierenden Gewerbe - zugeordnet.

Die Umstellung der Datenerhebung auf die neue Darstellungseinheit "Geschäftsfeld" ermöglicht künftig eine differenziertere Abbildung der wirtschaftlichen Aktivitäten der rechtlichen Einheiten in einzelnen Wirtschaftszweigen. So werden ausschließlich Umsätze im Handel und Dienstleistungsbereich in die Ergebnisse eingehen, die Umsätze in anderen Wirtschaftszweigen bleiben außen vor. Zudem können innerhalb des Handels und Dienstleistungsbereichs die Umsätze und tätigen Personen einer rechtlichen Einheit, die in mehreren Geschäftsfeldern tätig ist, diesen Geschäftsfeldern (Wirtschaftszweigen) präzise zugeordnet werden. Beispielweise werden bei großen Bekleidungsunternehmen, die sowohl Umsätze in Verkaufsräumen (stationärer Einzelhandel) als auch im Internet- und Versandhandel erzielen, zukünftig trennscharf den beiden Geschäftsfeldern beziehungsweise Wirtschaftszweigen zugeordnet. Dadurch wird die konjunkturelle Entwicklung im Handel und Dienstleistungsbereich in Deutschland präziser als bisher abgebildet.

Bis zur Umbasierung auf das neue Basisjahr werden die Ergebnisse weiterhin nach der bisherigen Darstellungseinheit "rechtliche Einheit" veröffentlicht. Ab dem Zeitpunkt der Umbasierung werden die Ergebnisse dann nach "Geschäftsfeldern" ausgewiesen.

Mit der Umstellung der Datengewinnung wurde zur Reduktion des Meldeaufwands und damit zur Entlastung der Unternehmen die bisher tiefste Wirtschaftszweigebene (Fünfsteller) auf die nächst höhere Wirtschaftszweigebene (Viersteller) hochgestuft. Mit der Basisjahrumstellung werden die aktuell noch veröffentlichen Messzahlen im Handel und Gastgewerbe auf Indizes umgestellt.

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich der kalender- und saisonbereinigten Werte zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der kalenderbereinigte Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen und Kalendereffekten unabhängig. Im Zuge der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine kann es aktuell zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen.

Aufgrund der Methodik bei der Kalender- und Saisonbereinigung werden aktuell alle Zeitreihen separat bereinigt. Daher können die Veränderungsraten der Aggregate von denen der Unterpositionen abweichen.

Die Ergebnisse der Gastgewerbestatistik können besonders in den Sommermonaten von denen der Tourismusstatistik abweichen, da zum Beispiel der Umsatz in den Beherbergungsunternehmen zeitlich nicht immer mit den Übernachtungen zusammenfällt. Auch methodische Unterschiede führen zu abweichenden Ergebnissen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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