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Verbraucherpolitiker wollen "Mindestnutzungszeiten" für Elektrogeräte

Archivmeldung vom 21.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Waschmaschine
Waschmaschine

Bild: Luise Pfefferkorn / pixelio.de

Ähnlich dem Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln sollen künftig für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Drucker oder Handys "Mindestnutzungszeiten" gelten. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, machen sich Verbraucherpolitiker des Bundestages dafür stark.

Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion liegt laut Zeitung dem Parlament bereits vor. Hintergrund ist, dass die Lebensdauer von Elektrogeräten immer kürzer wird und Verbraucher gezwungen werden, Neukäufe zu tätigen. Da technische Geräte mitunter absichtlich störanfällig konstruiert würden, "sind Mindestnutzungszeiten wichtig", sagte der Experte der Linken, Ralph Lenkert, der Zeitung.

Laut Antrag sollen für Kühlgeräte und Waschmaschinen sowie für Pkw mit Ausnahme von Verschleißteilen fünf Jahre gelten. Drei Jahre sollen Küchenmaschinen, Unterhaltungselektronik sowie IT-Geräte und Handys mindestens funktionieren. Die Verbraucherexpertin der SPD, Elvira Drobinski-Weiß, betonte, eine "Mindestnutzungszeit" könne ein Weg sein.

"Das ist in Ordnung. Produkte müssen möglichst lange halten." Klar sei allerdings, dass es oft am Preis eines Elektrogerätes liege, "ob man es länger nutzen kann oder nicht". Es sei notwendig, so die Grünen-Politikerin Nicole Maisch, endlich "die Produktverantwortung der Hersteller auszubauen". Maisch forderte zudem ein Pfandsystem für Handys.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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