Zeitung: ThyssenKrupp auf 46 Millionen Euro Schadenersatz verklagt
Archivmeldung vom 04.12.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDas Landgericht Berlin wird voraussichtlich im nächsten Jahr über eine Schadenersatzklage gegen ThyssenKrupp in Höhe von 46 Millionen Euro verhandeln. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) wollen 15 Städte und städtische Unternehmen aus ganz Deutschland sowie die Deutsche Bahn den Industriekonzern für ein Aufzugs- und Rolltreppen-Kartell haftbar machen, das vor Jahren aufgeflogen war.
An einem Vergleich hat der Industriekonzern kein Interesse, nun ist die Justiz am Zug. Es werde "gerichtlich zu entscheiden sein", ob durch das Kartell überhaupt ein Schaden verursacht worden sei - und falls ja, in welcher Höhe, erklärte ThyssenKrupp auf Anfrage der Zeitung. Der Sachverhalt sei kompliziert. Die Brüsseler EU-Kommission hatte gegen den deutschen Konzern und drei weitere Unternehmen Anfang 2007 Bußgelder in Höhe von insgesamt 992 Millionen Euro verhängt.
Das war die Strafe dafür, dass sich diese Firmen mindestens ein Jahrzehnt lang bei Aufträgen und Preisen abgesprochen hatten. ThyssenKrupp wurde als "Wiederholungstäter" mit 480 Millionen Euro Geldbuße belegt. Später wurde das auf 320 Millionen Euro reduziert. Die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes nannte es "empörend", dass die Einbau- und Wartungskosten für Aufzüge etwa in Krankenhäusern durch das Kartell "künstlich aufgebläht" worden seien.
Aufgrund langer Wartungsverträge werde sich der "dadurch verursachte Schaden noch über viele Jahre auswirken". ThyssenKrupp hält es für fraglich, dass überhaupt Schäden eingetreten seien. Die 16 Kläger sehen das anders. Sie haben bereits im Dezember 2010 das Landgericht Berlin angerufen, sind dort bisher aber nicht vorangekommen. Jetzt geht man bei den Verfahrensbeteiligten davon aus, dass es im 2013 zur öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt.
In Kreisen der Kläger heißt es, ThyssenKrupp spiele auf Zeit und wolle das Verfahren mit immer neuen Einwänden und Ausführungen so lange wie möglich hinauszögern. Bei den Klägern handelt es sich neben der Bahn um die Städte München, Nürnberg, Köln und Dortmund; den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie weitere städtische Firmen in München, Bonn, Köln, Dortmund, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Fürth und Bielefeld. Und in Essen, dem Sitz von ThyssenKrupp.
Quelle: dts Nachrichtenagentur