Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und hohe Nachzahlungen in die Künstlersozialversicherung
Archivmeldung vom 18.06.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFür viele Unternehmen kann eine Betriebsprüfung auch ohne Beanstandungen seitens des Finanzamts unangenehm werden, denn ab dem 1. Juli 2007 wird jetzt auch die Deutsche Rentenversicherung aktiv. Überprüft werden sollen die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse und die Zahlung von Künstlersozialabgabe.
Eigentlich nichts Neues, denn Betriebe wie Werbe- oder PR-Agenturen,
Kunsthändler, Verlage, Konzert- oder Messe-Veranstalter,
Webdesign-Firmen oder Musikschulen waren dazu schon immer
verpflichtet. Das Problem: Viele Unternehmer wussten bisher gar
nichts von ihrer Anmelde- und Beitragspflicht. Aber schon die simple
Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Web-Seite durch
einen selbstständigen Webdesigner, das Design von Briefbögen durch
einen selbstständigen Grafiker oder auch Auftritte von Musikern auf
Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, eine Abgabepflicht
auszulösen. "Die Folgen der Nichtanmeldung können drastisch sein",
weiß Richard Gladiator, Verlagsleiter beim Münsteraner Fachmedienhaus
LexisNexis. "Fünf Jahre Nachzahlung zur Künstlersozialversicherung
und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro können gerade für kleine
Unternehmen existenzbedrohend werden. Wurde die Meldepflicht sogar
bewusst nicht erfüllt, ist sogar eine darüber hinaus gehende
Nachberechnung möglich", so Gladiator weiter. Betroffen sind alle
Unternehmen, die als sogenannte Verwerter regelmäßig künstlerische
oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter nutzen und daher
abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
sind.
Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit
1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen
Renten-, Kranken- und PflegeLexisNexis Deutschland, das führende Medienhaus für Recht und Wirtschaft, hat in der Broschüre "Neuregelung der Künstlersozialabgabe" alle wichtigen Informationen zusammengestellt und informiert aktuell und umfassend über die wichtigsten Neuregelungen der Künstlersozialversicherung. Versicherungen werden zur Hälfte von den
Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine
Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung der
Künstlersozialabgabe sind auch die Verwerter beteiligt. Unternehmer,
die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in
Anspruch nehmen, haben die Künstlersozialabgabe zu entrichten.
Quelle: Pressemitteilung LexisNexis Deutschland GmbH