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Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und hohe Nachzahlungen in die Künstlersozialversicherung

Archivmeldung vom 18.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für viele Unternehmen kann eine Betriebsprüfung auch ohne Beanstandungen seitens des Finanzamts unangenehm werden, denn ab dem 1. Juli 2007 wird jetzt auch die Deutsche Rentenversicherung aktiv. Überprüft werden sollen die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse und die Zahlung von Künstlersozialabgabe.

Eigentlich nichts Neues, denn Betriebe wie Werbe- oder PR-Agenturen, Kunsthändler, Verlage, Konzert- oder Messe-Veranstalter, Webdesign-Firmen oder Musikschulen waren dazu schon immer verpflichtet. Das Problem: Viele Unternehmer wussten bisher gar nichts von ihrer Anmelde- und Beitragspflicht. Aber schon die simple Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Web-Seite durch einen selbstständigen Webdesigner, das Design von Briefbögen durch einen selbstständigen Grafiker oder auch Auftritte von Musikern auf Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, eine Abgabepflicht auszulösen. "Die Folgen der Nichtanmeldung können drastisch sein", weiß Richard Gladiator, Verlagsleiter beim Münsteraner Fachmedienhaus LexisNexis. "Fünf Jahre Nachzahlung zur Künstlersozialversicherung und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro können gerade für kleine Unternehmen existenzbedrohend werden. Wurde die Meldepflicht sogar bewusst nicht erfüllt, ist sogar eine darüber hinaus gehende Nachberechnung möglich", so Gladiator weiter. Betroffen sind alle Unternehmen, die als sogenannte Verwerter regelmäßig künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter nutzen und daher abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind.

Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit 1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und PflegeLexisNexis Deutschland, das führende Medienhaus für Recht und Wirtschaft, hat in der Broschüre "Neuregelung der Künstlersozialabgabe" alle wichtigen Informationen zusammengestellt und informiert aktuell und umfassend über die wichtigsten Neuregelungen der Künstlersozialversicherung. Versicherungen werden zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung der Künstlersozialabgabe sind auch die Verwerter beteiligt. Unternehmer, die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen, haben die Künstlersozialabgabe zu entrichten.

Quelle: Pressemitteilung LexisNexis Deutschland GmbH

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