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Gewerbemieten in Großstädten seit 2014 um bis zu 52 Prozent gestiegen

Archivmeldung vom 07.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hitachi Turm und Tung Center
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Foto: Terence Ong
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Gewerbemieten in den guten Lagen der sechs größten deutschen Städte sind in den fünf Jahren seit 2014 drastisch um bis zu 52 Prozent angestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Berliner Linken-Abgeordneten Pascal Meiser hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach gab es es den stärksten Anstieg der Gewerbemieten in sogenannten 1b-Lagen, also Gebiete jenseits der bekanntesten Einkaufsstraßen. Dort nahmen in den so genannten Top-Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Köln und Düsseldorf die Mieten für kleinere Läden bis 60 Quadratmeter zwischen 2014 und 2018 um 39 Prozent zu, wie aus der Antwort hervorgeht. Bei größeren Läden gab es in dem Zeitraum sogar einen Mietenanstieg um 52 Prozent.

"In 1b-Lagen kommen die Top-Städte (außer Stuttgart) auf eine Mietsteigerung von etwa 13 Prozent (große Ladenflächen) bzw. ca. zehn Prozent (kleine Ladenflächen) pro Jahr", heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums Die Bundesregierung beruft sich dabei auf Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Demnach nahmen die Gewerbemieten im Durchschnitt aller deutschen Gemeinden für kleinere Läden zwischen 2014 und 2018 um 21 Prozent zu. Bei größeren Ladenflächen gab es einen Anstieg um sogar 27 Prozent oder dem Sechsfachen der Inflation. "Die Bundesregierung muss die Sorgen kleiner Gewerbetreibender und sozialer Einrichtungen, die vor Verdrängung aus den Innenstädten bedroht sind, endlich ernst nehmen", forderte Linken-Politiker Meister. "Es ist höchste Zeit für eine Regulierung der Gewerbemieten, zum Beispiel in Form eines Gewerbemietspiegels und durch den Anspruch auf eine Mindestlaufzeit für Gewerbemietverträge."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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