Älteren Arbeitslosen droht ab Januar Zwangsverrentung
Archivmeldung vom 24.10.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAb dem 1. Januar 2008 werden ältere Arbeitnehmer, deren Arbeitslosengeld I ausläuft, mit hohen Abschlägen von bis zu 18 Prozent zwangsverrentet. Das berichtet das ARD-Magazin Monitor in seiner morgigen Sendung (Das Erste, 21.45 Uhr). Auch die Bundesagentur für Arbeit bestätigt gegenüber Monitor, dass dies die Rechtslage ab 1. Januar zwingend vorschreibe.
Man müsse nach den Buchstaben des Sozialgesetzbuches so handeln, weil die Bundesregierung die alte Vorruhestandsregelung zum 1. Januar aufgekündigt habe und damit der Anspruch auf Rente vorrangig gegenüber dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II sei.
Wer in Zukunft zwangsverrentet wird, verliert alle Ansprüche auf
aktive Arbeitsförderung durch die Bundesagentur und hat auch keinen
Anspruch auf Förderung durch die "Initiative 50plus" der
Bundesregierung. Außerdem wird er in der Arbeitslosenstatistik nicht
mitgezählt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
kleine Anfrage hervor.
Nach der alten Vorruhestandsregelung durften ältere Arbeitslose ab
58 Jahren wählen, ob sie aktiv gefördert werden wollten um Arbeit zu
finden, oder ob sie lieber in Vorruhestand gehen wollten -
allerdings ohne Rentenabschläge.
Das Bundesarbeitsministerium benennt einen Personenkreis von derzeit rund 360000 Menschen, die von der neuen Regelung potentiell betroffen sind. Mehrere Initiativen, die neue Gesetzeslage zu entschärfen, hat die Bundesregierung in den letzten Monaten abgelehnt.
Quelle: Pressemitteilung WDR