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Älteren Arbeitslosen droht ab Januar Zwangsverrentung

Archivmeldung vom 24.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ab dem 1. Januar 2008 werden ältere Arbeitnehmer, deren Arbeitslosengeld I ausläuft, mit hohen Abschlägen von bis zu 18 Prozent zwangsverrentet. Das berichtet das ARD-Magazin Monitor in seiner morgigen Sendung (Das Erste, 21.45 Uhr). Auch die Bundesagentur für Arbeit bestätigt gegenüber Monitor, dass dies die Rechtslage ab 1. Januar zwingend vorschreibe.

Man müsse nach den Buchstaben des Sozialgesetzbuches so handeln, weil die Bundesregierung die alte Vorruhestandsregelung zum 1. Januar aufgekündigt habe und damit der Anspruch auf Rente vorrangig gegenüber dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II sei.

Wer in Zukunft zwangsverrentet wird, verliert alle Ansprüche auf aktive Arbeitsförderung durch die Bundesagentur und hat auch keinen Anspruch auf Förderung durch die "Initiative 50plus" der Bundesregierung. Außerdem wird er in der Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hervor.

Nach der alten Vorruhestandsregelung durften ältere Arbeitslose ab 58 Jahren wählen, ob sie aktiv gefördert werden wollten um Arbeit zu finden, oder ob sie lieber in Vorruhestand gehen wollten - allerdings ohne Rentenabschläge.

Das Bundesarbeitsministerium benennt einen Personenkreis von derzeit rund 360000 Menschen, die von der neuen Regelung potentiell betroffen sind. Mehrere Initiativen, die neue Gesetzeslage zu entschärfen, hat die Bundesregierung in den letzten Monaten abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung WDR

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