Mindestlohn: Wachgewerbe beantragt Aufnahme ins Entsendegesetz
Archivmeldung vom 11.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Wach- und Sicherheitsgewerbe will nun doch beim Bundesarbeitsministerium die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragen. Ab dem 25. März verhandele der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund über einen Mindestlohn, sagte BDWS-Hauptgeschäftsführer Harald Olschok der "Rheinischen Post".
"Ich gehe davon aus, dass wir uns einigen." Der Verband wolle dann "bis Ende März beim Ministerium den Antrag stellen und den Tarifvertrag später nachreichen", so Olschok. Zuvor waren Verhandlungen zwischen BDWS und Verdi gescheitert. Der Branchen-Mindestlohn liegt bei 7,30 Euro in Nordrhein-Westfalen und 4,40 Euro in Ostdeutschland einschließlich Berlin. Der BDWS ist laut Olschok bereit, ihn auf 8,00 Euro beziehungsweise 5,75 Euro zu erhöhen. Die Anmeldefrist beim Ministerium endet am 31. März. Mit der Aufnahme ins Entsendegesetz kann ein Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich erklärt werden. Nach Informationen der "Rheinischen Post" ist das Security-Gewerbe die einzige Branche mit entsprechenden Mindestlohn-Plänen. So gab es eine Absage vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). "Wir können uns einen Branchen-Mindestlohn vorstellen, aber keine Aufnahme ins Entsendegesetz", sagte BDE-Sprecher Karsten Hintzmann dem Blatt. "Wir wollen unsere Tarifautonomie nicht aufgeben."
Quelle: Rheinische Post