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DGB will besseren Kündigungsschutz für Betriebsräte

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Bundesregierung ein härteres Vorgehen gegen Unternehmen, die Betriebsratsarbeit behindern. "Wir erleben, dass sich immer mehr Unternehmen zu betriebsratsfreien Zonen erklären wollen", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Zwar sei die gezielte Behinderung von Betriebsräten schon heute ein Straftatbestand. "Aber betroffene Arbeitnehmer haben allzu oft Schwierigkeiten, sich dagegen juristisch zu wehren", erläuterte Hoffmann. Konkret forderte der DGB-Chef eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für Betriebsräte. "Wo Beschäftigte die Gründung eines Betriebsrats vorbereiten, muss klar sein, dass ihnen der Chef nicht mit Entlassung drohen kann", sagte er.

Anders als bisher, müsse der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte deshalb schon zu diesem Zeitpunkt gelten. Zudem verlangte Hoffmann die Einführung eines Verbandsklagerechts und die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich auf Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz spezialisieren. "Heute sind die Zivilgerichte damit oft einfach überfordert", erklärte er. Mit einem Verbandsklagerecht könnten Gewerkschaften bei solchen Verstößen künftig stellvertretend für betroffene Beschäftigte gegen die Unternehmen vor Gericht ziehen. Am Dienstag (4. Februar) jährt sich zum 100. Mal das Inkrafttreten des sogenannten Betriebsrätegesetzes. Damit erhielten Arbeitnehmer in Deutschland erstmals das Recht, für ihre Interessenvertretung im Unternehmen betriebliche Arbeitnehmervertretungen zu gründen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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