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Nichia verklagt Everlight in Deutschland auf 2,5 Millionen EUR Schadensersatz wegen Patentverletzung

Freigeschaltet am 22.04.2025 um 14:39 durch Sanjo Babić
Hammer: Apple unterliegt im Patentstreit. Bild: pixelio.de, Thorben Wengert
Hammer: Apple unterliegt im Patentstreit. Bild: pixelio.de, Thorben Wengert

Nichia Corporation ("Nichia") hat am 12. März 2025 beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen den taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsches Tochterunternehmen Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammmen "Everlight") erhoben. Nichia beansprucht Schadensersatz wegen Patentverletzung basierend auf zwei rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Düsseldorf in Höhe von 2,5 Millionen EUR.

Die beiden Urteile des Landgerichts Düsseldorf betrafen Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929). In dem ersten Urteil (Aktenzeichen 4b O 56/12) hatte das Gericht die Verletzung von Nichia's YAG Patent durch Everlight festgestellt. In dem zweiten Urteil (Aktenzeichen 4b O 161/17) hatte Everlight alle Ansprüche von Nichia anerkannt, so dass das Gericht diese Ansprüche zugunsten von Nichia entsprechend bestätigte.

Nachdem Everlight zunächst damit argumentiert hatte, dass der Umfang der Schadensersatzverpflichtung auf die in dem Urteil ausdrücklich benannten Produkte zu begrenzen sei, und eine Rechnungslegung für weitere Produkte verweigert hatte, leitete Nichia ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein, in dem das Gericht die Rechtsauffassung von Nichia bestätigte. Im Anschluß hieran akzeptierte Everlight seine rechtliche Verpflichtung und erteilte vollumfänglich Rechnungslegung.

Nach Auffassung von Nichia beläuft sich ein angemessener Schadensersatz auf 2,5 Millionen EUR. Dieser Betrag berechnet sich auf Basis der seitens Everlight getätigten Rechnungslegung. Nichia hat daher nunmehr das gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung dieses Schadensersatzes begonnen.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Quelle: Nichia Corporation (ots)

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