BaFin prüft Meldepflicht-Verstoß bei Metro Bis zu eine Million Euro Bußgeld möglich
Archivmeldung vom 20.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Wechsel des Vorstandsvorsitzenden bei der Metro könnte den Konzern teuer zu stehen kommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in dem Zusammenhang Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen die Meldepflicht aufnehmen.
"Wir prüfen, ob ein Verstoß gegen Ad-hoc-Pflichten
vorliegt", sagte eine BaFin-Sprecherin der in Essen erscheinenden
"Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ), Freitagausgabe. Sollte
eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, könne dies mit einem Bußgeld bis
zu einer Million Euro geahndet werden, sagte die Sprecherin weiter.
Verschiedene Medien hatten gestern bereits über den Abgang
Hans-Joachim Körbers von der Metro-Spitze berichtet und
Aufsichtsratschef Eckhard Cordes als Nachfolger genannt. Laut
Wertpapierhandelsgesetz muss ein börsennotiertes Unternehmen eine
Ad-hoc-Meldung herausgeben, sobald Insiderinformationen vorliegen
oder die Wahrscheinlichkeit eines solchen Wechsels an der
Vorstandsspitze groß ist.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung