Dieselaffäre: Vergleich mit VW bei Musterfeststellungsklage gescheitert
Archivmeldung vom 14.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Verhandlungen um einen Vergleich bei der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal sind auf den letzten Metern gescheitert. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Verhandlungskreise.
Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hätten sich bereits auf eine Summe von 830 Millionen Euro für die rund 460.000 im Klageregister eingetragenen VW-Kunden verständigt. Das sind rund 2.000 Euro pro Verbraucher. Nun eskaliere der Streit an der Höhe des Honorars für die Anwälte der Verbraucherzentrale. Auf Nachfrage bestätigte VW dies: "Bis zuletzt haben wir an einer gemeinsamen Lösung im Sinn der Kunden gearbeitet, wir bedauern, dass die gemeinsame Umsetzung der mit dem VZBV getroffenen Einigung an unangemessenen Forderungen der Prozessanwälte des VZBV scheiterte", teilte der Konzern mit.
Über die nächsten Schritte will der Konzernvorstand jetzt beraten. Das Führungsgremium tagt derzeit in einer außerordentlichen Sitzung, berichten die Zeitungen unter Berufung auf eigene Informationen. Bereits Ende Januar hatten beide Seiten eine grundsätzliche Einigung über die Vergleichshöhe erzielt. Seither streiten VW und Verbraucherzentrale über eine pauschale Gebührenforderung der Anwälte, die in der Musterfeststellungsklage die Verbraucherzentrale vertreten.
Auch die Verbraucherzentrale spreche sich für eine pauschale Abrechnung der Anwaltskosten aus, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Schriftwechsel.
Der VZBV hätte darin eine Frist bis zu diesem Freitagmittag gesetzt. "Einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenordnung haben sie sich verweigert, eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch nicht möglich", teilte der Konzern mit. Der übliche Marktpreis für die Abwicklung eines solchen Vergleichs liege bei rund 17 Millionen Euro, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Schriftwechsel. Die Gebührenforderung der Anwälte bei der deutschen Musterfeststellungsklage liege gemessen an der Vergleichssumme beim Sechsfachen dessen, was die Verteidiger im Zuge des Dieselskandals in den USA erhielten. Dort ging es um 16,7 Milliarden US-Dollar (15,4 Milliarden Euro) für die VW-Kunden, die Anwälte erhielten 175 Millionen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur