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Makler: Bestellerprinzip bei Vermietungen hat Wohnungsangebot verknappt

Archivmeldung vom 09.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Drei Monate nach seiner Einführung stellt die Immobilienbranche dem Bestellerprinzip für Maklerdienstleistungen ein schlechtes Zeugnis aus. "Schon jetzt wird erkennbar, dass vor allem die Wohnungssuchenden die Leidtragenden sind", sagte Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland (IVD) der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Osthus leitet die Rechtsabteilung des Verbandes, der die Interessen von Maklern und Immobilienberatern vertritt. Lediglich in Ausnahmefällen nähmen Makler noch Aufträge von Wohnungssuchenden an. Zudem habe sich das Wohnungsangebot spürbar verringert: "Viele Vermieter sind verunsichert."

Dagegen zieht der Deutsche Mieterbund ein durchweg positives Fazit des Bestellerprinzips. "Das neue Gesetz ist gerecht", stellte Präsident Franz-Georg Rips im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) fest. Die Praxis zeige, dass Mieter bei der Wohnungssuche deutlich entlastet würden. "Erhalten Makler aufgrund des Bestellerprinzips jetzt weniger Aufträge, sollten sie ihr Geschäftsmodell, ihr Leistungsangebot und ihre Preise überprüfen und nicht nach dem Bundesverfassungsgericht rufen." Dort ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde des IVD anhängig.

Mieter müssen seit dem 1. Juni die Courtage nur noch dann zahlen, wenn sie selber einen Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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