Arbeitskosten im 2. Quartal 2016 um 1,8 % höher als im 2. Quartal 2015
Archivmeldung vom 08.09.2016
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Freigeschaltet durch André OttIn Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum zweites Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 1,8 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,2 %.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im Zeitraum vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 1,1 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 4,4 %. Dieser hohe Zuwachs der Lohnnebenkosten ist auf einen im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gestiegenen Krankenstand im zweiten Quartal 2016 zurückzuführen, wodurch sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Bestandteil der Lohnnebenkosten deutlich erhöhte. Die Beitragssätze der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungen blieben hingegen konstant.
Für das erste Quartal 2016 liegen für 26 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 2,8 %. In der gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum bei 1,7 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 10,4 %), Bulgarien (+ 7,7 %) und Estland (+ 6,9 %) auf. In Italien (- 1,5 %) und Zypern (- 0,3 %) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit + 2,1 % niedriger aus als in Deutschland.
Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.
Methodische Hinweise:
Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenübergestellt.
Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für alle Quartale in den Berichtsjahren 2012 bis 2015 und für das erste Quartal 2016. So hat sich die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex für das erste Quartal 2016 im Vergleich zum Vorjahresquartal von + 3,1 % auf + 2,8 % verringert.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)