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Gericht weist Berufung ab: UFO-Streik bei Lufthansa kann stattfinden

Archivmeldung vom 07.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der von der Flugbegleitergewerkschaft UFO angekündigte Streik bei der Deutschen Lufthansa kann stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht wies am Mittwochabend die Berufung des Konzerns gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt ab, das den Eilantrag der Lufthansa gegen die Arbeitsniederlegungen bereits am Mittwochvormittag schon abgewiesen hatte.

Die Gewerkschaft hatte am Montag angekündigt, die Deutsche Lufthansa von Donnerstag ab 0 Uhr bis Freitag um 24 Uhr für insgesamt 48 Stunden zu bestreiken. Es sollen alle Lufthansa-Flüge betroffen sein, die in dieser Zeit in und aus Deutschland starten. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hatte die Lufthansa bereits rund 1.300 Flüge gestrichen. Am Donnerstag seien 700 und am Freitag 600 von jeweils rund 3.000 geplanten Flügen betroffen, teilte das Unternehmen am Mittwochnachmittag mit. Das betrifft demnach rund 180.000 Fluggäste. Bereits am 20. Oktober hatte die Gewerkschaft bei vier Lufthansa-Tochtergesellschaften zu einem Warnstreik aufgerufen - zahlreiche Flüge waren dabei ausgefallen. Mit der Streikankündigung war der Streit zwischen der Gewerkschaft und der Lufthansa weiter eskaliert. Das Unternehmen erkennt den Vorstand der Gewerkschaft aktuell nicht als vertretungsberechtigt an und lehnt Verhandlungen ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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