Immer mehr Selbständige brauchen Hartz IV
Archivmeldung vom 14.06.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer mehr Menschen in Deutschland, die selbständig arbeiten, sind auf Hartz IV angewiesen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Zahl der Selbständigen, die ihre Einkünfte mit Hartz IV aufstocken, von 2007 bis 2010 um mehr als 50.000 auf im Jahresdurchschnitt etwa 125.000 Hilfebedürftige gestiegen. Im Februar 2011 zählte die BA knapp 118.000 selbständige Aufstocker.
Dies geht aus Statistiken der Bundesagentur hervor, die der "Süddeutschen Zeitung"Dienstagsausgabe) vorliegen. Wie die BA auf Anfrage der SZ weiter mitteilte, verfügten etwa 85.000 dieser sogenannten Aufstocker nur über ein Einkommen von weniger als 400 Euro. 25.000 verdienten bis zu 800 Euro, der Rest etwas mehr. Arbeitsvermittler in den Jobcentern beobachten nach den Recherchen der Zeitung dieses Phänomen mit Sorge, nicht nur weil ihnen die Selbständigen besonders viel Zeit kosten: Sie fürchten einen Missbrauch des Sozialstaates, weil Selbständige ihr Einkommen so herunterrechnen können, dass sie auf dem Papier Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben, obwohl sie auf das Geld gar nicht angewiesen sind. Immer wieder tauchen in den Jobcentern sogar Firmeninhaber mit mehreren Mitarbeitern auf, beantragen Hartz IV und bekommen es auch. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur, sagte dazu der SZ: "Natürlich können Selbständige theoretisch ihr Einkommen so gestalten, dass sie in der Hilfebedürftigkeit verbleiben. Wir haben aber keinerlei Empirie darüber, ob und wie oft dies vorkommt."
Alt erklärte weiter: "Die Beurteilung darüber, ob ein Selbständiger tatsächlich hilfebedürftig ist, obwohl er zum Beispiel Angestellte hat, ob seine Betriebsausgaben vermeidbar oder angemessen sind oder das Kassenbuch stimmt, ist eher etwas für steuerfachliche Feinschmecker als für Sachbearbeiter im Jobcenter." Das BA-Vorstandsmitglied hält es für Zeit, darüber nachzudenken, ob sich die Bezugsdauer von staatlichen Grundsicherungsleistungen für Selbständige zeitlich begrenzen lasse. Dies gelte besonders dann, wenn sie Angestellte haben. "Irgendwann muss man schwarze Zahlen schreiben oder - so weh es tut - die Selbständigkeit aufgeben. Der Steuerzahler kann nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee mit finanzieren", sagte er.
Selbständige können wie andere Hartz-IV-Empfänger bis zu 365 Euro Grundsicherung im Monat bekommen, wenn ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Sie erhalten die Kosten für die Unterkunft innerhalb des gesetzlichen Rahmens erstattet und einen Zuschuss für eine private Kranken-. und Pflegeversicherung bis zu 287,72 Euro im Monat.
Quelle: dts Nachrichtenagentur