Schweriner Maschinenbauer Maplan GmbH beantragt Insolvenz
Archivmeldung vom 18.07.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 15. Juli 2016 hat das traditionsreiche Maschinenbauunternehmen Maplan Schwerin GmbH beim Amtsgericht Schwerin Insolvenzantrag gestellt. Das international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von etwa 18 Mio. Euro wurde vor rund 40 Jahren in der ehemaligen DDR gegründet und fertigt Maschinenbauteile, die insbesondere im Schiffsbau und in der kunststoffverarbeitenden Industrie zum Einsatz kommen, aber auch im Kraftwerksbau, der Luftfahrt oder zur Produktion von Windkraftanlagen, Pressen und Lebensmitteln. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber von der norddeutschen Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt.
Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Gehälter der rund 230 Beschäftigten sind bis zum 30. September 2016 durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun mit der Maplan-Geschäftsführung die Möglichkeiten einer Sanierung oder Übernahme durch einen Investor prüfen. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme inklusive der Analyse für die Ursachen der Krise und die Quantifizierung bestehender Verbindlichkeiten. "Präzise lässt sich beides zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht sagen", so Schmid-Sperber. "Maplan ist jedenfalls in der Branche hoch angesehen, besitzt eine motivierte Belegschaft, einen treuen, weltweiten Kundenstamm sowie modernste Fertigungsanlagen." Er habe bereits erste Anfragen potenzieller Investoren erhalten.
"Die Einleitung des Insolvenzverfahrens ist ein strategischer Schritt im Rahmen des Restrukturierungsprozesses, den Maplan vor einigen Monaten eingeleitet hat. Dazu zählt, die Kernkompetenzen am Markt noch besser zu platzieren. Die ersten Erfolge liegen bereits vor", ergänzt Maplan-Geschäftsführer Rainer Pommerenke. "Diesen Weg müssen wir nun strukturiert weitergehen und Maplan zukunftsfähig aufstellen." Die Auftragsbücher seien gut gefüllt, womit auch die Beschäftigung der Mitarbeiter gewährleistet sei, so Pommerenke.
Quelle: Reimer Rechtsanwälte (ots)