Gericht genehmigt Codeshares von Air Berlin und Etihad
Archivmeldung vom 14.01.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstagabend 24 der 29 umstrittenen Codeshareflüge von Air Berlin und Etihad genehmigt. Entsprechende Informationen des "Handelsblatts" bestätigte ein Sprecher von Air Berlin. Angeblich ist das Urteil nicht anfechtbar.
Für Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist das eine herbe Niederlage. Er hatte die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftsflüge bezweifelt und das Luftfahrtbundesamt angewiesen, die Flüge über diesen Freitag hinaus nicht mehr zu genehmigen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur